Die Firma Wendland Pflege beabsichtigt, in der
Stadt Lüchow (Wendland) eine Tagespflegeeinrichtung anzubieten. Derzeit hat die
Firma zehn Beschäftigte. Durch die Tagespflegeeinrichtung sollen sechs neue
Arbeitsplätze geschaffen werden.
Entsprechende Räumlichkeiten stehen der Firma
Wendland Pflege nicht zur Verfügung und konnten auch seitens der Verwaltung
nicht benannt werden, daher ist ein Neubau geplant. Hierfür hat die Firma
Wendland Pflege das Eckgrundstück Stendaler Straße/Brandenburger Straße mit
einer Größe von 2.098 m² ins Auge gefasst. Das Grundstück befindet sich im
Besitz der Stadt Lüchow (Wendland). Es handelt sich um dasselbe Grundstück, auf
dem zunächst die Errichtung der Kindertagesstätte angedacht war.
Für die Errichtung der Tagespflegeeinrichtung
müsste der Bebauungsplan geändert werden, da auf diesem Grundstück nur mit
mindestens zwei Vollgeschossen gebaut werden darf und die Baugrenzen geändert
werden müssten.
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes
liegen bei ca. 5.000,00 €.
Der Bodenrichtwert beträgt 32,00 €, der
Grundstückswert somit 67.136,00 €. Bei der Vermögensbewertung wurden die
Grundstücke grundsätzlich mit dem Bodenrichtwert angesetzt. Ein niedrigerer
Kaufpreis führt somit zwangsläufig zu einer Sonderabschreibung im Vermögen der
Stadt Lüchow (Wendland).
Allerdings ist ein solcher Kaufpreis für eine
gewerbliche oder soziale Nutzung in Lüchow (Wendland) kaum zu erzielen. Eine
Reduzierung dieses Preises kann als Wirtschaftsförderung betrachtet werden.
Seitens der Verwaltung wird ein Kaufpreis von 15,00
€/m² vorgeschlagen.
Es würden Mehreinnahmen in
Höhe von 31.470,00 € entstehen.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt, das Grundstück Gemarkung Lüchow (Wendland), Flur 11,
Flurstück 201/6, zu einem Preis von 15,00 €/m² an die Firma Wendland Pflege zu
veräußern.