a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der
Bebauungsplan „Dickstätte Nord II“ hatte auf den Flurstücken 19 und 20, Flur
25, Gemarkung Lüchow (Wendland), eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen
festgesetzt. Bei der Kündigung des Pachtvertrages für diese Fläche hat der
Pächter darum gebeten, eine andere Pachtfläche in der Nähe in Anspruch
zunehmen, da die festgesetzte Fläche für ihn wichtiger und besser nutzbar sei
als die am Flügeldeich gelegenen Grundstücke. In Absprache mit dem Landkreis
wurde die Änderung in vereinfachten Verfahren unter Beteiligung der betroffenen
Behörden und des Pächters durchgeführt. Das Katasteramt Lüchow hat einen
Hinweis zur Bezeichnung der Flurstücke gegeben. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg
hat angeregt, die Fläche um 25 m zu verschieben, da parallel zum Flügeldeich im
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine Fläche für
Straßenverkehr verläuft. Es handelt sich dabei um eine Trasse für eine
Südumgehung der Stadt Lüchow (Wendland). Diese Trasse ist durch den Bau der
nördlichen Ortsumgehung nicht mehr erforderlich. Außerdem müsste die
Jeetzelniederung mit einer Brücke gequert werden, sodass sich unter dieser
Brücke Grünland befinden könnte.
Die Planungskosten werden von der Stadt getragen.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, aufgeführt, entschieden und
b) die
2. Änderung des Bebauungsplanes „Dickstätte Nord II“ wird als Satzung
beschlossen mit der Begründung.