Am 1. Januar 2011
wurde das Rechnungswesen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und ihrer
Mitgliedsgemeinden von der sogenannten Kameralistik auf das Neue Kommunale
Rechnungswesen (NKR) umgestellt.
Nach § 4 Absatz 3
Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) können die Teilhaushalte,
Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte, die einen funktional begrenzten
Aufgabenbereich darstellen, durch Haushaltsvermerk zu einer
Bewirtschaftungseinheit erklärt werden (Budgets).
Seit der Einführung
der "Doppik" sind in den Haushalten auch entsprechende Budgets
enthalten. Bei der Stadt Lüchow (Wendland) wurde zunächst festgelegt, dass
jedes Produkt ein Budget darstellt. Dabei wird unterschieden nach
zahlungswirksamen, nicht zahlungswirksamen und investiven Budgets. Weiter bilden
die Personalaufwendungen ein Personalkostenbudget.
Die weiteren
Einzelheiten können dem beigefügten Entwurf einer Richtlinie für die
Budgetierung der Stadt Lüchow (Wendland) entnommen werden.
Auf Grund dieser
Richtlinie wird ein halbjährliches Berichtswesen, welches sich an den
vorhandenen Budgets orientiert, eingeführt.
Ziel der Budgetierung
ist die Zusammenführung von Ressourcenverantwortung mit der bereits bestehenden
fachlichen Verantwortung. Hierdurch wird die Eigenverantwortung und Kompetenz
der budgetierten Bereiche gestärkt.
Budgetierung soll zum
effektiven, wirtschaftlichen Handeln motivieren, das Kreativitätspotential der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und eine höhere Identifikation mit der
geleisteten Arbeit ermöglichen.
Da seit dem 1. Januar 2011
entsprechende Budgets in den Haushalten vorhanden waren, wird darum gebeten, die
Richtlinie rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.
Keine
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt die im Entwurf vorliegende Richtlinie für die
Budgetierung der Stadt Lüchow (Wendland) - Stand: 15.04.2013 -.