Am 1. Januar 2011
wurde das Rechnungswesen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und ihrer
Mitgliedsgemeinden von der sogenannten Kameralistik auf das Neue Kommunale
Rechnungswesen (NKR) umgestellt.
Nach § 4 Absatz 3
Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) können die Teilhaushalte,
Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte, die einen funktional begrenzten
Aufgabenbereich darstellen, durch Haushaltsvermerk zu einer
Bewirtschaftungseinheit erklärt werden (Budgets).
Seit der Einführung
der „Doppik" sind in den Haushalten auch entsprechende Budgets enthalten.
Bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde zunächst festgelegt, dass jedes
Produkt ein Budget darstellt. Dabei wird unterschieden nach zahlungswirksamen,
nicht zahlungswirksamen und investiven Budgets. Weiter bilden die
Personalaufwendungen ein Personalkostenbudget.
Die weiteren
Einzelheiten können dem beigefügten Entwurf einer Richtlinie für die
Budgetierung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entnommen werden.
Aufgrund dieser
Richtlinie wird ein halbjährliches Berichtswesen, welches sich an den
vorhandenen Budgets orientiert, eingeführt.
Ziel der Budgetierung
ist die Zusammenführung von Ressourcenverantwortung mit der bereits bestehenden
fachlichen Verantwortung. Hierdurch wird die Eigenverantwortung und Kompetenz
der budgetierten Bereiche gestärkt.
Budgetierung soll zum
effektiven und wirtschaftlichen Handeln motivieren, das Kreativitätspotenzial
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und eine höhere Identifikation mit
der geleisteten Arbeit ermöglichen.
Da seit dem 1. Januar 2011
entsprechende Budgets in den Haushalten vorhanden waren, wird darum gebeten,
die Richtlinie rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.
keine
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die im Entwurf vorliegende Richtlinie
für die Budgetierung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Stand: 29.
April .2013 -.