Betreff
Richtlinie für die Budgetierung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
018/2013 SG
Aktenzeichen
202001SG:0045
Art
Sitzungsvorlage SG

Am 1. Januar 2011 wurde das Rechnungswesen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und ihrer Mitgliedsgemeinden von der sogenannten Kameralistik auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) umgestellt.

Nach § 4 Absatz 3 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) können die Teilhaushalte, Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte, die einen funktional begrenzten Aufgabenbereich darstellen, durch Haushaltsvermerk zu einer Bewirtschaftungseinheit erklärt werden (Budgets).

Seit der Einführung der „Doppik" sind in den Haushalten auch entsprechende Budgets enthalten. Bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde zunächst festgelegt, dass jedes Produkt ein Budget darstellt. Dabei wird unterschieden nach zahlungswirksamen, nicht zahlungswirksamen und investiven Budgets. Weiter bilden die Personalaufwendungen ein Personalkostenbudget.

Die weiteren Einzelheiten können dem beigefügten Entwurf einer Richtlinie für die Budgetierung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entnommen werden.

Aufgrund dieser Richtlinie wird ein halbjährliches Berichtswesen, welches sich an den vorhandenen Budgets orientiert, eingeführt.

Ziel der Budgetierung ist die Zusammenführung von Ressourcenverantwortung mit der bereits bestehenden fachlichen Verantwortung. Hierdurch wird die Eigenverantwortung und Kompetenz der budgetierten Bereiche gestärkt.

Budgetierung soll zum effektiven und wirtschaftlichen Handeln motivieren, das Kreativitätspotenzial der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und eine höhere Identifikation mit der geleisteten Arbeit ermöglichen.

 

Da seit dem 1. Januar 2011 entsprechende Budgets in den Haushalten vorhanden waren, wird darum gebeten, die Richtlinie rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.


keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die im Entwurf vorliegende Richtlinie für die Budgetierung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Stand: 29. April .2013 -.