Die Samtgemeinden
haben in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für die Schöffen aufzustellen. Der
Präsident des Landgerichts (Amtsgerichts) bestimmt in Anlehnung an die
Einwohnerzahl die Zahl der von jeder Gemeinde des Bezirks vorzuschlagenden
Personen. Die Zahl der vorzuschlagenden Personen für den Bereich der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde noch nicht übermittelt.
Die Vorschlagsliste
ist aber bis August 2013 dem Amtsgericht Dannenberg (Elbe) vorzulegen.
Der Entwurf der
Vorschlagsliste der Schöffen für die Amtszeit 2014 bis 2018 wurde auf Grund von
Bewerbungen aus der Bevölkerung und Vorschlägen von den Parteien und
Wählergruppen aufgestellt.
Nach dem
Gerichtsverfassungsgesetz ist es erforderlich, dass der Beschluss über die
Vorschlagsliste für die Schöffen mit einer Zweidrittelmehrheit des Rates der
Samtgemeinde gefasst wird.
keine
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die in der anliegenden Aufstellung
bezeichneten Personen in die Vorschlagsliste für die Schöffen aufzunehmen.