Betreff
Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018
Vorlage
021/2013 SG
Aktenzeichen
301201SG:Schöffenwahl 2014 - 2018
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinden haben in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für die Schöffen aufzustellen. Der Präsident des Landgerichts (Amtsgerichts) bestimmt in Anlehnung an die Einwohnerzahl die Zahl der von jeder Gemeinde des Bezirks vorzuschlagenden Personen. Die Zahl der vorzuschlagenden Personen für den Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde noch nicht übermittelt.

 

Die Vorschlagsliste ist aber bis August 2013 dem Amtsgericht Dannenberg (Elbe) vorzulegen.

 

Der Entwurf der Vorschlagsliste der Schöffen für die Amtszeit 2014 bis 2018 wurde auf Grund von Bewerbungen aus der Bevölkerung und Vorschlägen von den Parteien und Wählergruppen aufgestellt.

 

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist es erforderlich, dass der Beschluss über die Vorschlagsliste für die Schöffen mit einer Zweidrittelmehrheit des Rates der Samtgemeinde gefasst wird.


keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die in der anliegenden Aufstellung bezeichneten Personen in die Vorschlagsliste für die Schöffen aufzunehmen.