Betreff
3. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Auslagenersatz, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung
Vorlage
024/2013 SG
Aktenzeichen
102004SG:Allgemeine Verwaltung/SG 0-3
Art
Sitzungsvorlage SG

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 5. Juli 2012 – BverwG 8 C 22.11 – entschieden, dass die Finanzierung der Geschäftsführung von Ratsfraktionen, deren Höhe sich nur nach der jeweiligen Anzahl der Fraktionsmitglieder richtet, kleinere Fraktionen diskriminiert.

 

In § 8 Absatz 2 der zurzeit gültigen „Entschädigungssatzung“ der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist eine solche Regelung, einen Sach- und Personalkostenzuschuss in Höhe von 10,00 € pro Fraktions-/Gruppenmitglied zu zahlen, enthalten.

 

Mit der beiliegenden 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Auslagenersatz, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung wird, in Abstimmung mit den Fraktions-/Gruppenvorsitzenden am 8. April 2013, eine neue Regelung zur Zahlung für die sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung vorgeschlagen.

 

„Jede Fraktion und/oder Gruppe erhält einen Sockelbetrag in Höhe von 20,00 Euro. Zusätzlich wird eine Pauschale pro Fraktions-/Gruppenmitglied in Höhe von 10,00 Euro, per Stichtag 31.03. des laufenden Jahres, gezahlt.“

 

Berechnungsmodell für das Jahr 2013:

 

CDU-Fraktions-Gruppe:     20,00 € + 12 Mitglieder à 10,00 € = 140,00 € (bisher 120,00 €)

SPD-Fraktion:                       20,00 € + 7 Mitglieder  à 10,00 € = 90,00 € (bisher 70,00 €)

Gruppe UWG und Grüne:  20,00 € + 11 Mitglieder  à 10,00 € = 130,00 € (bisher 110,00 €)

SOLI-Fraktion:                      20,00 € + 2 Mitglieder à 10,00 € =   40,00 € (bisher 20,00 €)

Gruppe Bürgerliste/BsB:     20,00 € + 2 Mitglieder à 10,00 € =   40,00 € bisher 20,00 €)


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Auslagenersatz, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung.