Die seit dem 1. Januar
2005 geltende Jugendhilfevereinbarung sieht vor, dass von der Samtgemeinde zum
01.08. jeden Jahres die Pauschalen nach § 2 der Vereinbarung, die Kosten nach §
3 und die Sonderumlage nach § 5 an den Landkreis zu zahlen sind.
Mit Schreiben vom 1.
Juli 2013 hat der Landkreis die entsprechende Aufrechnung an die Samtgemeinde
geschickt, wonach die Samtgemeinde zum 1. August 2013 einen Betrag in Höhe von
676.299,86 € zu zahlen hat.
Im Haushaltsplan ist
lediglich ein geschätzter Ansatz in Höhe von 620.000,00 € veranschlagt worden,
sodass hier einer überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt werden muss.
Die Erhöhung im
Vergleich zum letzten Jahr (609.162,04 €) ergibt sich aus dem Umstand, dass
sich die Pauschalen nach § 2 der Jugendhilfevereinbarung nach dem Verbraucherpreisindex
erhöhen, durchschnittlich im betreffenden Abrechnungsjahr um 2,3 % (Vorjahr:
1,1 %). Somit liegt die aktuelle Pauschale pro Gruppe aktuell bei 15.010,00 €
(Vorjahr: 14.715,00 €). Bei 39,5 betriebenen Kindertagesstättengruppen ist dieses
eine Erhöhung um 11.652,50 €, die nicht vorhersehbar war.
Des Weiteren beträgt
der von der Samtgemeinde zu zahlende Ausgleich nach § 5 der
Jugendhilfevereinbarung (Sonderumlage in Höhe eines ca. 2 Punkten der
Kreisumlage auf Schlüsselzuweisungen entsprechenden Betrages) nach Berechnung
des Fachdienstes Finanzen und Kommunalaufsicht für 2013 128.951,00 €. Im
letzten Jahr hatte die Samtgemeinde hier nur 100.000,00 € als Abschlag gezahlt,
weil die exakte Summe wegen einer noch zu beschließenden Änderung des Finanzausgleichgesetzes
nicht festgesetzt werden konnte. Hierfür waren nun in diesem Jahr noch 11.275,00
€ nachzuzahlen. Auch das war bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt
worden.
Es wird daher gebeten,
einer überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.
Zu zahlen: 677.000,00 €
Ansatz 2013: 620.000,00
€
HAR 2012: 15.000,00 €
Überplanmäßige Bereitstellung
42.000,00 €
Im Rahmen der
Gesamtdeckung aus dem Überschuss.
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer überplanmäßigen Ausgabe bei Sachkonto 4312000, Kostenstelle 420001, Kostenträger 365101, in Höhe von 42.000,00 € wird zugestimmt.