Betreff
Überplanmäßige Ausgabe (Finanzierung der Kosten für den Betrieb von Kindertagesstätten)
Vorlage
027/2013 SG
Aktenzeichen
511201SG Zuschüsse Landkreis
Art
Sitzungsvorlage SG

Die seit dem 1. Januar 2005 geltende Jugendhilfevereinbarung sieht vor, dass von der Samtgemeinde zum 01.08. jeden Jahres die Pauschalen nach § 2 der Vereinbarung, die Kosten nach § 3 und die Sonderumlage nach § 5 an den Landkreis zu zahlen sind.

Mit Schreiben vom 1. Juli 2013 hat der Landkreis die entsprechende Aufrechnung an die Samtgemeinde geschickt, wonach die Samtgemeinde zum 1. August 2013 einen Betrag in Höhe von 676.299,86 € zu zahlen hat.

Im Haushaltsplan ist lediglich ein geschätzter Ansatz in Höhe von 620.000,00 € veranschlagt worden, sodass hier einer überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt werden muss.

Die Erhöhung im Vergleich zum letzten Jahr (609.162,04 €) ergibt sich aus dem Umstand, dass sich die Pauschalen nach § 2 der Jugendhilfevereinbarung nach dem Verbraucherpreisindex erhöhen, durchschnittlich im betreffenden Abrechnungsjahr um 2,3 % (Vorjahr: 1,1 %). Somit liegt die aktuelle Pauschale pro Gruppe aktuell bei 15.010,00 € (Vorjahr: 14.715,00 €). Bei 39,5 betriebenen Kindertagesstättengruppen ist dieses eine Erhöhung um 11.652,50 €, die nicht vorhersehbar war.

Des Weiteren beträgt der von der Samtgemeinde zu zahlende Ausgleich nach § 5 der Jugendhilfevereinbarung (Sonderumlage in Höhe eines ca. 2 Punkten der Kreisumlage auf Schlüsselzuweisungen entsprechenden Betrages) nach Berechnung des Fachdienstes Finanzen und Kommunalaufsicht für 2013 128.951,00 €. Im letzten Jahr hatte die Samtgemeinde hier nur 100.000,00 € als Abschlag gezahlt, weil die exakte Summe wegen einer noch zu beschließenden Änderung des Finanzausgleichgesetzes nicht festgesetzt werden konnte. Hierfür waren nun in diesem Jahr noch 11.275,00 € nachzuzahlen. Auch das war bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt worden.

 

Es wird daher gebeten, einer überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.

Zu zahlen:                                                     677.000,00 €

Ansatz 2013:                                                 620.000,00 €

HAR 2012:                                                      15.000,00 €

 

Überplanmäßige Bereitstellung                  42.000,00 €


Im Rahmen der Gesamtdeckung aus dem Überschuss.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer überplanmäßigen Ausgabe bei Sachkonto 4312000, Kostenstelle 420001, Kostenträger 365101, in Höhe von 42.000,00 € wird zugestimmt.