Die Firma Biogas GmbH
& Co. KG Woltersdorf i. G. hat am 14. Januar 2011 die Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für den Bau einer
Biogasanlage in der Gemeinde Woltersdorf beantragt.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 3. März 2011 beschlossen, den
Flächennutzungsplan im Bereich der Gemeinde Woltersdorf zu ändern.
In einer Informationsveranstaltung
mit dem Betreiber wurde bekannt, dass die Anlage u. a. mit
Hühnertrockenkot betrieben werden sollte. Dieses stieß bei den Bürgern aus
Woltersdorf auf großen Widerstand.
Der Rat der Gemeinde
Woltersdorf sprach sich daraufhin in seiner Sitzung am 14. März 2013 gegen
die Aufstellung des Bebauungsplanes aus.
Da das Vorhaben „Biogasanlage“
nicht weiter verfolgt wird, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht mehr notwendig.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 111. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird nicht weiter verfolgt.
Das Verfahren wird
eingestellt.