Betreff
111. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der Gemeinde Woltersdorf
Vorlage
028/2013 SG
Aktenzeichen
612009SG:111. Änderung F-Plan
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Firma Biogas GmbH & Co. KG Woltersdorf i. G. hat am 14. Januar 2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für den Bau einer Biogasanlage in der Gemeinde Woltersdorf beantragt.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 3. März 2011 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der Gemeinde Woltersdorf zu ändern.

 

In einer Informationsveranstaltung mit dem Betreiber wurde bekannt, dass die Anlage u. a. mit Hühnertrockenkot betrieben werden sollte. Dieses stieß bei den Bürgern aus Woltersdorf auf großen Widerstand.

 

Der Rat der Gemeinde Woltersdorf sprach sich daraufhin in seiner Sitzung am 14. März 2013 gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes aus.

 

Da das Vorhaben „Biogasanlage“ nicht weiter verfolgt wird, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht mehr notwendig.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 111. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nicht weiter verfolgt.

Das Verfahren wird eingestellt.