Im Jahre 2012 ist beim
Land Niedersachsen für das Mehrjahresprogramm für die Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Ausbau und die Instandsetzung der
Ortsverbindungsstraße 2 von der B 248 nach Bösel angemeldet worden.
Es ist vorgesehen, die
vorhandene Straße auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m mit einer Verstärkung der
Fahrbahnflächen auszubauen. Die Kosten für diese Variante wurden im Jahre 2012 auf
rund 212.900,00 € geschätzt. Eine Förderung durch das Land gibt es allerdings
nur, wenn der Ausbau mit einer Breite von 5,50 m erfolgt.
Nach einer Mitteilung
der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 11. Juli 2013 ist die
Maßnahme vorläufig in das Mehrjahresprogramm 2015 aufgenommen worden.
Die zuwendungsfähigen Kosten würden dann mit 70 % gefördert.
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt bei einem Ausbau auf 5,50 m und der Förderung nach dem Entflechtungsgesetz zwingend die Einhaltung der Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (RPS) vor. Danach müssen alle Bäume, die näher als 7 m vom Straßenkörper entfernt stehen, entfernt werden oder durch Leitplanken gesichert werden. Durch diese Sicherungsmaßnahme entstehen Mehrkosten von rund 70.700,00 €. Wenn die RPS nicht eingehalten wird, gibt es auch keine Förderung.
Die Gesamtkosten für
den Ausbau und die Instandsetzung der Ortsverbindungsstraße 2 von der B 248
nach Bösel liegen somit bei 283.600,00 €. Auf die Gesamtausgaben würde es einen
Zuschuss in Höhe von ca. 198.520,00 € geben, so dass die Samtgemeinde einen
Eigenanteil von 85.080,00 € zu tragen hätte.
Alternativ wurden von
der Verwaltung zwei Varianten gerechnet, für die es allerdings keine Förderung
gibt:
- Verbreiterung
des Straßenquerschnitts von i. M. 4,50 m auf 5,00 m mit auch einer nur geringeren
Verstärkung der Fahrbahnflächen – Gesamtkosten ca. 138.200,00 €
- Instandsetzung
auf vorhandener Breite i. M. 4,50 m, neue Deckschichtbreite 4,30 m mit einer
geringen Verstärkung der Fahrbahnflächen – Gesamtkosten ca. 113.200,00 €
Es ist festzustellen,
dass bei einem Ausbau der vorgenannten Varianten der Eigenanteil der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) um mindestens 28.000,00 € höher liegen würde, als bei einem
Ausbau der Straße auf 5,50 m und Schutzplanken. Auch würde die Qualität des
Ausbaues bei den zwei alternativen Varianten nicht so hoch sein.
Haushaltsmittel
in Höhe von 85.500,00 € (Eigenanteil) müssten im Haushaltsplan 2015
veranschlagt werden.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Ausbau und die Instandsetzung
der Ortsverbindungsstraße 2 von der B 248 nach Bösel mit einer Fahrbahnbreite
von 5,50 m inkl. einer Verstärkung der Fahrbahnflächen und mit Leitplanken im
Jahre 2015 vorzunehmen, sofern entsprechende Mittel vom Land Niedersachsen
bewilligt werden.