Auch im Jahr 2013 soll die Sanierung von
Ortsverbindungsstraßen fortgesetzt werden. Im Haushaltsplan 2013 stehen dafür 560.000,00
€ als Ausgabe zur Verfügung, allerdings stehen den Ausgaben Einnahmen in Höhe
von 350.000,00 € als Zuschüsse gegenüber.
In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) am 18. Dezember 2012 wurde das Thema der Sanierung von
Ortsverbindungsstraßen im Jahre 2013 bereits einmal beraten. Seitens der
Verwaltung wurden damals folgende Straßen vorgeschlagen:
OV-Straße 69, Küsten - Reitze = ca. 173.500,00
€
OV-Straße C 14, K 24 -
Lefitz = ca.
50.300,00 €
OV-Straße C 15, Lefitz
- Schlannau = ca. 198.800,00 €
OV-Straße C 07, Quartzau
- Reddereitz = ca. 338.100,00 €
OV-Straße C 08, K 23 -
Quartzau = ca. 144.900,00 €
OV-Straße C 36, K 41 -
Banzau = ca.
60.400,00 €
Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine
Informationen darüber, ob noch Zuschüsse im Jahre 2013 gewährt werden. Um
jedoch kurzfristig entsprechende Förderanträge auf den Weg bringen zu können,
hat der Rat der Samtgemeinde in der v. g. Sitzung beschlossen, für die
Ortsverbindungsstraßen
C 07, Quartzau – Reddereitz, und
C 14, K 24 – Lefitz,
Fördermittelanträge zu stellen und, sofern
entsprechende Mittel bewilligt werden, die Ausbauten vorzunehmen.
Zwischenzeitlich liegen zwei weitere Anträge auf
Sanierung von Ortsverbindungsstraßen vor:
Der Rat des Fleckens Clenze hat einen Antrag auf
Sanierung der Ortsverbindungsstraße C 1 (Abzweigung K 18 nach Seelwig) und der
C 2 (Seelwig – Beseland) gestellt. Die Kosten dafür sind noch nicht ermittelt
worden.
Ferner hat die Gemeinde Küsten einen Antrag auf
Sanierung der Ortsverbindungsstraße 31 (Abzweigung von der K 31 in Richtung
Schwiepke) gestellt. Die Kosten für diese Sanierung würden bei rund 202.000,00 €
liegen.
Da es zurzeit noch kein neues Förderprogramm beim
Land Niedersachsen gibt, wird es für die beiden bereits vom Rat der Samtgemeinde
beschlossenen Maßnahmen wohl auch keine Fördermittel geben.
Ob es zukünftig ein neues Förderprogramm gibt und
wie die Ausgestaltung sein wird, ist selbst der zuständigen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr zurzeit nicht bekannt. Dieses bedeutet auch, dass
Überlegungen angestellt werden müssen, wie man zukünftig die – tlw. dringend – erforderlichen
Sanierungen von Ortsverbindungsstraßen durchführen und finanzieren will.
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