Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 25. April 2013
beschlossen, dem Antrag der Gruppe UWG und GRÜNE zum Thema „Barrierefreiheit“
zu folgen.
Zunächst wurde die
Verwaltung beauftragt, alle Angebote der Samtgemeinde auf Barrierefreiheit im
Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen und die notwendigen
Maßnahmen zu erfassen.
Seitens der Verwaltung
wurde eine grobe Überprüfung der Angebote durchgeführt. Hierbei wurde
festgestellt, dass im Prinzip keine Aufgabe die UN-Behindertenrechtskonvention
erfüllt. Gerade für seh- oder hörgeschädigte Menschen fehlt es an ausreichenden
Maßnahmen. In den Schulen gibt es teilweise Räume, die mit einer besonderen
Akustikdecke ausgestattet sind.
Die „Barrierefreiheit“
bezieht sich zumeist auf behindertengerechte Zugänge, die sogenannten Rampen.
Die notwendigen
Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurden von der
Verwaltung bisher auf Grund des hohen Aufwandes nicht erfasst.
Gemäß der
UN-Behindertenrechtskonvention wird die Bestandsaufnahme aller öffentlichen
Gebäude und Liegenschaften in Bezug auf die Barrierefreiheit unter Beteiligung
von Menschen mit Behinderung vorgenommen.
Im Anschluss daran
kann ein Maßnahmeplan erarbeitet werden. Hier sollten die Prioritäten mit dem
jeweiligen Aufwand festgelegt werden.
Die Verwaltung schlägt
vor, dass die Bestandsaufnahme und die Erstellung des Maßnahmeplanes vom Jugend-
und Sozialausschuss federführend betreut werden. Hierbei ist eine Unterstützung
der Schwerbehindertenbeauftragten und weiteren Fachleuten (wie. z. B. das Integrationsamt)
erforderlich.
Die Erstellung des
Maßnahmeplans und die Bestandsaufnahme der Liegenschaften und öffentlichen
Gebäude wird Kosten verursachen. Diese werden sich zunächst auf
Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und Personalkosten für die
beteiligten Verwaltungsmitarbeiter beschränken.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Bestandsaufnahme der
Liegenschaften und öffentlichen Gebäude wird unter Beteiligung von Menschen mit
Behinderung und ggf. weiteren Fachleuten durch den Jugend- und Sozialausschuss vorgenommen.
Darauf aufbauend wird ein Maßnahmeplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet und den Gremien zur Beschlussfassung
vorgelegt.