Betreff
Überprüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
039/2013 SG
Aktenzeichen
111117SG:0004
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 25. April 2013 beschlossen, dem Antrag der Gruppe UWG und GRÜNE zum Thema „Barrierefreiheit“ zu folgen.

Zunächst wurde die Verwaltung beauftragt, alle Angebote der Samtgemeinde auf Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen und die notwendigen Maßnahmen zu erfassen.

Seitens der Verwaltung wurde eine grobe Überprüfung der Angebote durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass im Prinzip keine Aufgabe die UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt. Gerade für seh- oder hörgeschädigte Menschen fehlt es an ausreichenden Maßnahmen. In den Schulen gibt es teilweise Räume, die mit einer besonderen Akustikdecke ausgestattet sind.

Die „Barrierefreiheit“ bezieht sich zumeist auf behindertengerechte Zugänge, die sogenannten Rampen.

Die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurden von der Verwaltung bisher auf Grund des hohen Aufwandes nicht erfasst.

Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention wird die Bestandsaufnahme aller öffentlichen Gebäude und Liegenschaften in Bezug auf die Barrierefreiheit unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung vorgenommen.

Im Anschluss daran kann ein Maßnahmeplan erarbeitet werden. Hier sollten die Prioritäten mit dem jeweiligen Aufwand festgelegt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Bestandsaufnahme und die Erstellung des Maßnahmeplanes vom Jugend- und Sozialausschuss federführend betreut werden. Hierbei ist eine Unterstützung der Schwerbehindertenbeauftragten und weiteren Fachleuten (wie. z. B. das Integrationsamt) erforderlich.

 


Die Erstellung des Maßnahmeplans und die Bestandsaufnahme der Liegenschaften und öffentlichen Gebäude wird Kosten verursachen. Diese werden sich zunächst auf Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und Personalkosten für die beteiligten Verwaltungsmitarbeiter beschränken.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Bestandsaufnahme der Liegenschaften und öffentlichen Gebäude wird unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung und ggf. weiteren Fachleuten durch den Jugend- und Sozialausschuss vorgenommen. Darauf aufbauend wird ein Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.