Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) bildet einen Schiedsamtsbezirk. Die Amtszeit der vom
Samtgemeinderat zu wählenden Schiedspersonen läuft am 31. Dezember 2013 ab.
Die bisherige
Schiedsperson, Herr Werner Schulz, Wustrow (Wendland), ist bereit, das Amt für
weitere fünf Jahre wahrzunehmen.
Die bisherige
stellvertretende Schiedsperson, Herr Heinz-Günter Weigel, Lüchow (Wendland), OT
Kolborn, ist ebenfalls bereit, das Amt für weitere fünf Jahre wahrzunehmen.
In jeweils getrennten
Wahlvorgängen sind für den Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson und eine
stellvertretende Schiedsperson zu wählen.
Keine
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, es werden für die Zeit vom 1. Januar
2014 bis zum 31. Dezember 2018
Herr Werner Schulz,
Bahnhofstraße 41, 29462 Wustrow (Wendland), zur Schiedsperson für den Bereich
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und
Herr Heinz-Günter Weigel,
August-Kohrs-Straße 5 a, OT Kolborn, 29439 Lüchow (Wendland), zur
stellvertretenden Schiedsperson für den Bereich der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland)
gewählt.