Es liegt ein Antrag
von zwei Grundstückseigentümern der August-Kohrs-Straße vor, in welchen sie darum
bitten, den im Bebauungsplan „Zwischen den Wegen“ in der Fassung der 3.
Änderung festgesetzten Wendehammer und den Fußweg vom Wendehammer zur
Grünfläche nicht zu errichten und die Fläche anteilig den anliegenden
Grundstückseigentümern zuzuschlagen.
Auf Grund der heutigen
Eigentümersituation ist die Errichtung des Wendehammers und des Fußweges nicht
mehr zwingend zur Erschließung notwendig, da eine Erschließung der Grundstücke
über die August-Kohrs-Straße erfolgt.
Aus Gründen der
Rechtssicherheit ist der Bebauungsplan vor Verkauf der Flächen des Wendehammers
und Fußweges zu ändern und die öffentlichen Flächen herauszunehmen.
Die Kosten des Verfahrens
tragen die Antragsteller.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den
Wegen“ aufzustellen.