Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen den Wegen" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
088/2013 ST
Aktenzeichen
612605ST:Zwischen den Wegen/5.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Es liegt ein Antrag von zwei Grundstückseigentümern der August-Kohrs-Straße vor, in welchen sie darum bitten, den im Bebauungsplan „Zwischen den Wegen“ in der Fassung der 3. Änderung festgesetzten Wendehammer und den Fußweg vom Wendehammer zur Grünfläche nicht zu errichten und die Fläche anteilig den anliegenden Grundstückseigentümern zuzuschlagen.

 

Auf Grund der heutigen Eigentümersituation ist die Errichtung des Wendehammers und des Fußweges nicht mehr zwingend zur Erschließung notwendig, da eine Erschließung der Grundstücke über die August-Kohrs-Straße erfolgt.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist der Bebauungsplan vor Verkauf der Flächen des Wendehammers und Fußweges zu ändern und die öffentlichen Flächen herauszunehmen.


Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Wegen“ aufzustellen.