Wie grundsätzlich bekannt ist, hat die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) im Jahre 2011 einen Antrag auf Anerkennung der wendländischen
Rundlingsdörfer in einer historischen Kulturlandschaft beim Land Niedersachsen
eingereicht. Dieser Antrag wurde im Juni 2012 als einer von zwei Anträgen in
Niedersachsen ausgewählt und zur weiteren Entscheidung an die
Kultusministerkonferenz nach Berlin gereicht. Dort liegt der Antrag nun zur
weiteren Auswahl und muss sich einer Konkurrenz von ca. 35 weiteren Anträgen
aus der gesamten Bundesrepublik stellen. Das Auswahlverfahren auf Bundesebene
soll voraussichtlich im Frühjahr 2014 abgeschlossen sein. Die dann ausgewählten
Anträge werden dann durch die Bundesrepublik an die UNESCO in Paris als
deutsche Vorschlagsliste (Tentativliste) geleitet. Vor der möglichen Auswahl
werden voraussichtlich mehrere Expertenkommissionen das Wendland besuchen, um
sich einen Eindruck vor Ort zu verschaffen.
Sowohl der Bund als später dann vielleicht die
UNESCO wählen aber grundsätzlich nur Anträge aus, die von einer breiten Öffentlichkeit
nachweislich unterstützt werden.
Somit wäre es für das weitere Auswahlverfahren sehr
wichtig, dass alle in der Samtgemeinde befindlichen Städte und Gemeinden diese
Unterstützung auch vertraglich dokumentieren.
Die Stadt Lüchow (Wendland) ist eine der sechs
direkt betroffenen Kommunen, da der Ort Satemin auch weiterhin eines der Dörfer
ist, die auf jeden Fall im Welterbegebiet liegen werden. Die bisher ebenfalls
vorgeschlagenen Dörfer Saaße, Loge und Reetze werden nach neuesten
Untersuchungen voraussichtlich künftig nicht mehr im betroffenen Gebiet
vertreten sein.
Es ist daher wichtig, dass die Stadt Lüchow
(Wendland) gemeinsam mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den im Entwurf
vorgelegten städtebaulichen Vertrag schließt.
Konkrete finanzielle Forderungen sind mit dem
Vertrag nicht verbunden, da bis zu einer möglichen Auswahl durch den Bund die
Samtgemeinde alle entstehenden Kosten trägt.
Inhalt des Vertrages ist auch die Verpflichtung,
einen entsprechenden Haushaltstitel zu verankern. Hierbei ist aber keine Summe
genannt. Die Stadt Lüchow (Wendland) ist hierbei frei in ihrer Entscheidung.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt den
im Entwurf vorliegenden städtebaulichen Vertrag mit der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland), um den Antrag zur Eintragung der wendländischen Rundlingsdörfer in
der historischen Kulturlandschaft in die UNESCO-Liste des Welterbes als
gemeinsames Ziel zu verfolgen und dieses Ziel mit geeigneten Mitteln zu
unterstützen.
Die Stadt Lüchow (Wendland) wird ab dem Jahr 2014
hierfür einen Betrag in Höhe von ________________€ in den Haushalt einstellen.