Betreff
Städtebaulicher Vertrag zum Welterbe zwischen der Samtgemeinde und der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
097/2013 ST
Aktenzeichen
1030:schwedland
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Wie grundsätzlich bekannt ist, hat die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Jahre 2011 einen Antrag auf Anerkennung der wendländischen Rundlingsdörfer in einer historischen Kulturlandschaft beim Land Niedersachsen eingereicht. Dieser Antrag wurde im Juni 2012 als einer von zwei Anträgen in Niedersachsen ausgewählt und zur weiteren Entscheidung an die Kultusministerkonferenz nach Berlin gereicht. Dort liegt der Antrag nun zur weiteren Auswahl und muss sich einer Konkurrenz von ca. 35 weiteren Anträgen aus der gesamten Bundesrepublik stellen. Das Auswahlverfahren auf Bundesebene soll voraussichtlich im Frühjahr 2014 abgeschlossen sein. Die dann ausgewählten Anträge werden dann durch die Bundesrepublik an die UNESCO in Paris als deutsche Vorschlagsliste (Tentativliste) geleitet. Vor der möglichen Auswahl werden voraussichtlich mehrere Expertenkommissionen das Wendland besuchen, um sich einen Eindruck vor Ort zu verschaffen.

 

Sowohl der Bund als später dann vielleicht die UNESCO wählen aber grundsätzlich nur Anträge aus, die von einer breiten Öffentlichkeit nachweislich unterstützt werden.

 

Somit wäre es für das weitere Auswahlverfahren sehr wichtig, dass alle in der Samtgemeinde befindlichen Städte und Gemeinden diese Unterstützung auch vertraglich dokumentieren.

 

Die Stadt Lüchow (Wendland) ist eine der sechs direkt betroffenen Kommunen, da der Ort Satemin auch weiterhin eines der Dörfer ist, die auf jeden Fall im Welterbegebiet liegen werden. Die bisher ebenfalls vorgeschlagenen Dörfer Saaße, Loge und Reetze werden nach neuesten Untersuchungen voraussichtlich künftig nicht mehr im betroffenen Gebiet vertreten sein.

 

Es ist daher wichtig, dass die Stadt Lüchow (Wendland) gemeinsam mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den im Entwurf vorgelegten städtebaulichen Vertrag schließt.

 

Konkrete finanzielle Forderungen sind mit dem Vertrag nicht verbunden, da bis zu einer möglichen Auswahl durch den Bund die Samtgemeinde alle entstehenden Kosten trägt.


Inhalt des Vertrages ist auch die Verpflichtung, einen entsprechenden Haushaltstitel zu verankern. Hierbei ist aber keine Summe genannt. Die Stadt Lüchow (Wendland) ist hierbei frei in ihrer Entscheidung.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt den im Entwurf vorliegenden städtebaulichen Vertrag mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), um den Antrag zur Eintragung der wendländischen Rundlingsdörfer in der historischen Kulturlandschaft in die UNESCO-Liste des Welterbes als gemeinsames Ziel zu verfolgen und dieses Ziel mit geeigneten Mitteln zu unterstützen.

 

Die Stadt Lüchow (Wendland) wird ab dem Jahr 2014 hierfür einen Betrag in Höhe von ________________€ in den Haushalt einstellen.