- Aufstellungsbeschluss -
Der Bebauungsplan
„Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ erfasst auch einen Teilbereich östlich
der Seerauer Straße. Hier ist die Errichtung eines Autohofes vorgesehen.
Auf dem Autohof soll
nunmehr auch eine Biogastankstelle errichtet werden. Es ist geplant, die
Verdichterstation für das Biogas an die östliche Grundstücksgrenze zu verlegen.
Hier ist derzeit ein Pflanzstreifen festgesetzt. Wegen der beengten
Grundstücksverhältnisse kommt aber kein anderer Standort in Frage.
Ferner weist der
Bebauungsplan für das Grundstück nur eine Grundflächenzahl von 0,5 aus.
Für ein
Gewerbegrundstück ist das ein sehr geringer Ausnutzungsgrad, der dazu führt,
dass dieser schon durch den jetzt geplanten Autohof voll ausgenutzt ist. Es
bestehen somit keine Erweiterungsmöglichkeiten.
Der
Grundstückseigentümer hat daher in Absprache mit den beteiligten Firmen und
Behörden eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt.
Mit den Antragstellern
wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstückausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ aufzustellen. Die Änderung umfasst die
Flurstücke 24/8 und 107/23, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Wendland).
Es ist vorgesehen, die
Grundflächenzahl zu erhöhen und die Baugrenzen und Pflanzflächen zu verändern.