Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)"
- Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
102/2013 ST
Aktenzeichen
612605ST:Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)/Änderungen/4. Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Bebauungsplan „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ erfasst auch einen Teil­bereich östlich der Seerauer Straße. Hier ist die Errichtung eines Autohofes vorge­sehen.

 

Auf dem Autohof soll nunmehr auch eine Biogastankstelle errichtet werden. Es ist geplant, die Verdichterstation für das Biogas an die östliche Grundstücksgrenze zu verlegen. Hier ist derzeit ein Pflanzstreifen festgesetzt. Wegen der beengten Grundstücksverhältnisse kommt aber kein anderer Standort in Frage.

 

Ferner weist der Bebauungsplan für das Grundstück nur eine Grundflächenzahl von 0,5 aus.

 

Für ein Gewerbegrundstück ist das ein sehr geringer Ausnutzungsgrad, der dazu führt, dass dieser schon durch den jetzt geplanten Autohof voll ausgenutzt ist. Es bestehen somit keine Erweiterungsmöglichkeiten.

 

Der Grundstückseigentümer hat daher in Absprache mit den beteiligten Firmen und Behörden eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt.


Mit den Antragstellern wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme ge­schlossen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstückausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die 4. Änderung des Bebauungs­planes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ aufzustellen. Die Änderung umfasst die Flurstücke 24/8 und 107/23, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Wendland).

 

Es ist vorgesehen, die Grundflächenzahl zu erhöhen und die Baugrenzen und Pflanzflächen zu verändern.