Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für die Abschlagszahlungen 2013 für die Erledigung städtischer Aufgaben durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
105/2013 ST
Aktenzeichen
111204ST.02/111204SG.02
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat mit der Stadt Lüchow (Wendland) am 30. Oktober 2012 eine Vereinbarung über die Kostenerstattung für die Durchführung von städtischen Verwaltungsaufgaben geschlossen. Nach § 2 Absatz 1 der Vereinbarung beträgt der Erstattungssatz 2013 75 v. H. des ermittelten Aufwands zzgl. 50.000,00 € für Sach- und Sachgemeinkosten (§ 4 Absatz 1).

 

Nach § 2 Absatz 4 werden jeweils zu Quartalsbeginn ein Viertel des Vorjahresergebnisses an die Samtgemeinde gezahlt. Bei der Haushaltsplanung 2013 wurde der Ansatz zwar deutlich erhöht (von 305.700,00 € 2012 auf 400.000,00 € 2013), aber das Ergebnis 2012 lag noch nicht vor und wurde erst Mitte 2013 endgültig ermittelt. Der Erstattungsbetrag 2012 belief sich auf 542.617,00 €.

 

Zur Umsetzung der Vereinbarung sind von der Stadt nun noch 142.617,00 € als überplanmäßige Aufwendung an die Samtgemeinde zu zahlen (542.617,00 € abzüglich 400.000,00 €).


Die Finanzierung soll im Rahmen der Gesamtdeckung erfolgen.

 

Die überplanmäßige Aufwendung reduziert den 2013 erwarteten Überschuss.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt für die Erstattung der Personal- und Sachkosten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Jahre 2013 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 142.617,00 € für das Sachkonto 4452000, Kostenstelle 105008, Kostenträger 111528.