Die Stadt Lüchow
(Wendland) ist Mitglied des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege. Die Amtszeit
der Ausschussmitglieder des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege endet am 31.
Dezember 2013.
Nach § 11 der Satzung
des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege sind seitens der Stadt Lüchow
(Wendland) drei Vertreter/innen in den Verband zu entsenden.
Der Verbandsausschuss
hat 39 Mitglieder. 50% der Ausschussmitglieder müssen beruflich Land- oder
Forstwirt/in sein. Soweit in den Mitgliedsgemeinden Wasser- und Bodenverbände
vorhanden sind, müssen die Ausschussmitglieder Mitglieder dieser Wasser- und
Bodenverbände sein.
Für die noch laufende Amtsperiode
vom 1. Januar 2009 bis 31.12.2013 sind folgende Personen benannt:
Jürgen Friedrich Vertreter: Ernst-Albert Beyer
Manfred Liebhaber Vertreter: Otto Schiewe
Fritz von Blottnitz Vertreter: Thorsten Behrens
Die Benennung der drei
Vertreter/innen der Stadt Lüchow (Wendland) geschieht gemäß § 71 Absatz 6 NKomVG
nach dem Besetzungsverfahren nach Hare-Niemeyer. Demnach haben die CDU-, die SPD- und die UWG-Fraktion
jeweils ein Vorschlagsrecht auf eine/n Vertreter/in im Verbandsausschuss inkl.
je eine/n Stellvertreter/in.
Die Benennung ist
durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 festzustellen.
Laut Satzung des
Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege ist es nicht zwingende Voraussetzung, dass
nur Ratsmitglieder in den Ausschuss entsandt werden dürfen, sondern es können auch
ratsfremde Personen benannt werden. Die bestellten Vertreter/innen der Gemeinde
sind, da sie Mitgliedschaftsrechte der Gemeinde wahrnehmen, an entsprechende
Beschlüsse des Rates gebunden.
Die
Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege wird laut
Schreiben vom 8. November 2013 voraussichtlich im Januar 2014 stattfinden.
Ein/e Vertreter/in der Stadt Lüchow (Wendland) wird dann in der
Mitgliederversammlung die drei Vertreter/innen zur Wahl in den
Verbandsausschuss vorschlagen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, als Vertreter/innen und deren
Stellvertreter/innen werden in den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes
Jeetzel-Seege folgende Personen benannt:
1.
_____________________________ Vertreter/in:
_________________________
2.
_____________________________ Vertreter/in:
_________________________
3.
_____________________________ Vertreter/in:
_________________________
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) stellt diese Benennung durch Beschluss nach § 71 Absatz 5
fest.