Betreff
Benennung von Vertreterinnen/Vertretern für den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege
Vorlage
114/2013 ST
Aktenzeichen
102434ST.08
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Stadt Lüchow (Wendland) ist Mitglied des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege. Die Amtszeit der Ausschussmitglieder des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege endet am 31. Dezember 2013.

 

Nach § 11 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege sind seitens der Stadt Lüchow (Wendland) drei Vertreter/innen in den Verband zu entsenden.

 

Der Verbandsausschuss hat 39 Mitglieder. 50% der Ausschussmitglieder müssen beruflich Land- oder Forstwirt/in sein. Soweit in den Mitgliedsgemeinden Wasser- und Bodenverbände vorhanden sind, müssen die Ausschussmitglieder Mitglieder dieser Wasser- und Bodenverbände sein.

 

Für die noch laufende Amtsperiode vom 1. Januar 2009 bis 31.12.2013 sind folgende Personen benannt:

 

Jürgen Friedrich                  Vertreter: Ernst-Albert Beyer

 

Manfred Liebhaber              Vertreter: Otto Schiewe

 

Fritz von Blottnitz                 Vertreter: Thorsten Behrens

 

Die Benennung der drei Vertreter/innen der Stadt Lüchow (Wendland) geschieht gemäß § 71 Absatz 6 NKomVG nach dem Besetzungsverfahren nach Hare-Niemeyer. Demnach haben die CDU-, die SPD- und die UWG-Fraktion jeweils ein Vorschlagsrecht auf eine/n Vertreter/in im Verbandsausschuss inkl. je eine/n Stellvertreter/in.

 

Die Benennung ist durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 festzustellen.

 

Laut Satzung des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege ist es nicht zwingende Voraussetzung, dass nur Ratsmitglieder in den Ausschuss entsandt werden dürfen, sondern es können auch ratsfremde Personen benannt werden. Die bestellten Vertreter/innen der Gemeinde sind, da sie Mitgliedschaftsrechte der Gemeinde wahrnehmen, an entsprechende Beschlüsse des Rates gebunden.

 

Die Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege wird laut Schreiben vom 8. November 2013 voraussichtlich im Januar 2014 stattfinden. Ein/e Vertreter/in der Stadt Lüchow (Wendland) wird dann in der Mitgliederversammlung die drei Vertreter/innen zur Wahl in den Verbandsausschuss vorschlagen.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, als Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen werden in den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege folgende Personen benannt:

 

1. _____________________________   Vertreter/in: _________________________

 

2. _____________________________   Vertreter/in: _________________________

 

3. _____________________________   Vertreter/in: _________________________

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt diese Benennung durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 fest.