Betreff
Verkauf eines Grundstückes im Gewerbegebiet "Dickstätte"
Vorlage
002/2014 ST
Aktenzeichen
232003ST:0112
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2013 beantragt Herr Stefan Brünger den Kauf des Flurstückes 10/6, Flur 4, Gemarkung Lüchow (Wendland). Im Antrag ist irrtümlich das Nachbarflurstück 10/5 mit angegeben worden. Dieses ist jedoch nicht nutzbar (Regenrückhaltebecken).

 

Herr Brünger beabsichtigt, das Grundstück als Lagerfläche für Baustoffe und evtl. als Lkw-Abstellplatz zu nutzen.

 

Das Grundstück hat eine Größe von 7.942 m². Aufgrund des ungünstigen Zuschnitts dürfen derzeit nur 3.465 m² versiegelt (befestigt) werden. Dieses schränkt die Nutzbarkeit des Grundstückes stark ein. Sollte die Stadt bereit sein, die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl auf 0,8 zu erhöhen, dürften 4.620 m² versiegelt (befestigt) werden.

Unter dieser Voraussetzung ist Herr Brünger bereit, insgesamt 49.984,66 € zu zahlen.

 

Der Betrag teilt sich wie folgt auf:

 

4.620 m² bebaubare Fläche                       9,00 €/m²        =          41.580,00 €

3.322 m² nicht bebaubare Fläche             2,53 €/m²        =            8.404,66 €

 

Seitens der Verwaltung wird der Kaufpreis in diesem Fall als angemessen betrachtet, da von der gesamten Grundstücksfläche nur rund 58 % nutzbar gemacht werden können.


Es würden Einnahmen in Höhe von 49.984,66 € entstehen.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, Herrn Stefan Brünger das Flurstück 10/6, Flur 4, Gemarkung Lüchow (Wendland), zu einem Preis von 49.984,66 € zu veräußern. Die Kosten des Verfahrens trägt der Erwerber.