Im innerstädtischen
Bereich plant ein Investor nach Übernahme der Grundstücke „Hettig“ und
„Möbel-Schulze“, diese und den angrenzenden Bereich neu zu beplanen und zu
bebauen. Ziel ist die Errichtung eines Einkaufscenters.
Um das Vorhaben zu
ermöglichen, ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich.
Insbesondere müssen Baugrenzen und Baulinien sowie öffentliche Verkehrsflächen
angepasst werden. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Planungskosten in Höhe
von rund 18.000,00 €
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Amtsweg - Teilerneuerung
Einkaufscenter“ aufzustellen. Der voraussichtliche Geltungsbereich ist im
anliegenden Lageplan dargestellt.