Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 21.05.2012
beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“
einzuleiten. Es wurde das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
Der Aufstellungsbeschluss sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung
wurden am 23. Mai 2012 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung bekannt gemacht. Hierfür
wurde ein Kartenausschnitt ohne Maßstabs- oder Straßenangaben ebenfalls bekannt
gemacht und der Änderungsbereich umrahmt. Am 11. Juli 2012 wurde eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 13 a Absatz 3 BauGB bekannt gemacht, da der Entwurf aufgrund von
Stellungnahmen geändert wurde. Am 25. Oktober 2012 wurde eine erneute
öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB bekannt gemacht, weil diese
erneute Auslegung notwendig war, da die Festsetzungen für das Sondergebiet
„Einkauf“ genauer definiert wurden.
Der Bebauungsplan wurde schließlich am 17. Dezember 2012
beschlossen, wobei der Tagesordnungspunkt hierbei mit „Bebauungsplan
„Lehmkuhlen - 2. Änderung““ betitelt wurde. Dieser Beschluss wurde nachfolgend
am 20. Dezember 2012 öffentlich bekannt gemacht, wobei hierbei die Überschrift
lautete: „Bebauungsplan „Lehmkuhlen - 2. Änderung und Erweiterung“.
Bereits vor der Fassung des Aufstellungsbeschlusses
vom 21. Mai 2012 hatte die Udo von Bothmer Immobilien GmbH einen Bauantrag für
ein im Plangebiet liegendes Grundstück gestellt. Dieser wurde aufgrund des
geänderten Bebauungsplanes durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg abgelehnt. Im
nachfolgenden Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg wurden seitens
der Klägerin verschiedene Verfahrens- und Formfehler sowie Abwägungsfehler
geltend gemacht. Zumindest die Verfahrensfehler hat auch der zuständige
Einzelrichter in der mündlichen Verhandlung am 16. Dezember 2013 gerügt. Es ist
davon auszugehen, dass er aufgrund dessen der Klage stattgeben wird.
Der früheste Verfahrensschritt, in dem Fehler
aufgetreten sein könnten, ist die Bekanntmachung der Erweiterung des Plangebietes
sowie der dem zugrunde liegende Beschluss des Rates über die Erweiterung des
Plangebietes, sodass das Verfahren ab diesem Zeitpunkt in dem nunmehr angestrebten
ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Absatz 4 BauGB nachgeholt werden kann und die
Verfahrens- und Formfehler somit behoben werden können. Dieses ergänzende
Verfahren ist dann zulässig, wenn die Grundzüge der Planung nicht betroffen
sind. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Grundzüge der Planung auch im
nachzuholenden Verfahren aufrechterhalten bleiben. Die Durchführung des
ergänzenden Planverfahrens ist auch während des noch anhängigen gerichtlichen
Rechtsstreites möglich. Über die Rückwirkung der Satzung auf den Zeitpunkt des
erstmaligen Inkrafttretens wird im Rahmen des Satzungsbeschlusses zu
beschließen sein.
Um die aufgetretenen Verfahrensfehler heilen zu
können, ist die nochmalige öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Absatz 3 BauGB
erforderlich. Für die Auslegungsdauer sollte dabei die übliche Auslegungszeit
angesetzt werden. Nach der erneuten öffentlichen Auslegung hat der Rat der
Stadt Lüchow (Wendland) alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten
Stellungnahmen von Bürgern und Behörden nochmals abzuwägen und auf der Grundlage
dieser Erkenntnisse zu entscheiden.
Für den im Beschlussvorschlag unter 3. genannten
Erweiterungsbereich ist im Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes
„Nördlich der Tarmitzer Straße“ eine Aufhebung der bisherigen Festsetzung
erfolgt.
Keine
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
1.
den Bebauungsplan
„Lehmkuhlen - 2. Änderung und Erweiterung“ einem ergänzenden Verfahren gemäß §
214 Absatz 4 BauGB zu unterziehen,
2.
den Bebauungsplan
„Lehmkuhlen - 2. Änderung und Erweiterung“, wie ihn der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) am 17. Oktober 2012 als Satzung beschlossen hat und wie er am 20.
Dezember 2012 mittels öffentlicher Bekanntmachung in Kraft getreten ist, im
Rahmen des ergänzenden Verfahrens auf der Grundlage des § 214 Absatz 4 BauGB
gemäß § 13 a Absatz 3 BauGB im beschleunigten Verfahren erneut öffentlich
auszulegen und
3.
den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ um den Geltungsbereich der 3.
Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ zu erweitern und
diese Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen - 2.
Änderung und Erweiterung“ mit einzubeziehen.