Betreff
Entsendung eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Bäder-Betriebs GmbH
Vorlage
006/2014 SG
Aktenzeichen
102434SG.17
Art
Sitzungsvorlage SG

Das Ganzjahresbad „LüBad“ wird von der gemeinnützigen Bäder-Betriebs GmbH (gBBGmbH) geführt.

 

Die Gesellschafter sind:

Lüchower Bäder Förderverein e. V.

Herr Volker Langbehn

Wasser-Verband-Wendland

 

Für den zukünftigen Badbetrieb in Lüchow (Wendland) haben die Gesellschafter der Bäder-Betriebs GmbH im Dezember 2012 die Schaffung eines Aufsichtsrates beschlossen. In einer Gesellschafterversammlung am 13. Dezember 2013 wurde dann weiterhin u. a. die Besetzung des Aufsichtsrates geändert und durch folgende Satzungsänderung beschlossen:

 

Auszug aus § 10 a - Aufsichtsrat

 

Ab dem 01.01.2014 kann auch die Samtgemeinde Lüchow ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden. Die Stadt Lüchow kann ab dem 01.01.2014 nur noch ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden. …. machen diese von ihrem Entsendungsrecht keinen Gebrauch, steht dieses Recht dem Gesellschafter Wasser-Verband-Wendland zu.

 

Das Amt eines Aufsichtsratsmitgliedes endet, wenn es von dem, der es entsandt hat, abberufen wird. Es endet auch, wenn die Gesellschafterversammlung dessen Abberufung mit einer ¾-Mehrheit beschließt. Die Haftung von Mitgliedern des Aufsichtsrates wird auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beschränkt.

 

Es besteht somit für den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Möglichkeit, nach § 138 (3) NKomVG eine Vertreterin/einen Vertreterin für den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

In seiner Sitzung am 17. April 2013 hat der Samtgemeindeausschuss einvernehmlich zugestimmt, Herrn Raubuch bereits mit beratender Stimme in den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, den Allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters - unabhängig von der Person, die dieses Amt bekleidet - in den Aufsichtsrat der gemeinnützigen Bäder-Betriebs GmbH zu entsenden.


Keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters - unabhängig von der Person, die dieses Amt bekleidet (zurzeit Herr Thomas Raubuch) - in den Aufsichtsrat der gemeinnützigen Bäder-Betriebs GmbH zu entsenden.