Betreff
119. Änderung des Flächennutzungsplanes "Tarmitz Süd"
a) Beschluss über Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
013/2014 SG
Aktenzeichen
612009SG:119. Änderung Tarmitz
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein im Ortsteil Tarmitz ansässiges Unternehmen hat beantragt, die Erweiterung seines Betriebes - insbesondere für Stellplätze für die Lastzüge und eine Zu- und Abfahrt -  südlich der Ortslage durch Bauleitplanung zu ermöglichen.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat beschlossen, für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen.

Außerdem wurde die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beantragt.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Während der zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben das Niedersächsische Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung Niedersachsen, der Landkreis Lüchow-Dannenberg, das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege und der Landesverband für Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. Stellungnahmen abgegeben.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind drei Stellungnahmen von Bürgern aus Tarmitz bzw. „Vierhausen“ eingegangen.


Keine finanziellen Auswirkungen.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)            die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes „Tarmitz Süd“ wird festgestellt mit der Begründung und dem Umweltbericht.