Betreff
Umwidmung von Haushaltsmitteln bezüglich der Projektsteuerung der Sanierung des Hallenbades
Vorlage
040/2014 ST
Aktenzeichen
202002SG
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Bereits im Haushaltsjahr 2009 wurden 60.000,00 € Planungskosten für die Sanierung des Hallenbades Lüchow im Haushaltsplan veranschlagt. Von dieser Summe wurden 7.268,88 € für eine bauphysikalische Voruntersuchung des Hallenbades ausgegeben. Über den Restbetrag in Höhe von 52.731,12 € wurde jedes Jahr ein Haushaltsausgaberest gebildet. Weiter hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 29. September 2011 beschlossen, einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 61.508,88 € bei dem Sachkonto 4291000 (Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen), Kostenstelle 622006 (Hallenbad Lüchow), Kostenträger 424101 (Bäder allgemein), zugestimmt. Die Gesamtsumme für die Projektsteuerung belief sich somit auf 114.240,00 €. Im Haushaltsjahr 2012 wurden bereits 68.896,00 € an die Purena GmbH gezahlt, sodass ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 45.344,00 € fortgeschrieben wurde. Die Summe ist ausreichend, um die Schlussrechnung der Purena GmbH zu bezahlen.

 

Da aber die Planungskosten bzw. Kosten für die Projektsteuerung der Maßnahme zugeschlagen werden müssen, ist eine Umwidmung der Haushaltsmittel aus dem Ergebnishaushalt zum Finanzhaushalt (Vermögenshaushalt) notwendig. Die Verwaltung schlägt vor, die Haushaltsmittel entsprechend umzuwidmen.


Keine, da die Mittel bereits im Ergebnishaushalt zur Verfügung standen.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die im Ergebnishaushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 114.240,00 € für die Projektsteuerung der Sanierung des Hallenbades umzuwidmen und im Finanzhaushalt (Vermögenshaushalt) unter der Investitions-Nr. Inv. 11/113 (Sanierung des Hallenbades Lüchow) im Haushaltsjahr 2014 als überplanmäßige Ausgabe zu veranschlagen. Der Ergebnishaushalt wird entsprechend um den vorhandenen Haushaltsrest verringert. Die bereits geleisteten Zahlungen sind auf die Investivmaßnahme im Finanzhaushalt umzubuchen.