Bereits im
Haushaltsjahr 2009 wurden 60.000,00 € Planungskosten für die Sanierung des
Hallenbades Lüchow im Haushaltsplan veranschlagt. Von dieser Summe wurden
7.268,88 € für eine bauphysikalische Voruntersuchung des Hallenbades
ausgegeben. Über den Restbetrag in Höhe von 52.731,12 € wurde jedes Jahr ein
Haushaltsausgaberest gebildet. Weiter hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
in seiner Sitzung am 29. September 2011 beschlossen, einer überplanmäßigen
Ausgabe in Höhe von 61.508,88 € bei dem Sachkonto 4291000 (Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen), Kostenstelle 622006 (Hallenbad Lüchow),
Kostenträger 424101 (Bäder allgemein), zugestimmt. Die Gesamtsumme für die
Projektsteuerung belief sich somit auf 114.240,00 €. Im Haushaltsjahr 2012
wurden bereits 68.896,00 € an die Purena GmbH gezahlt, sodass ein
Haushaltsausgaberest in Höhe von 45.344,00 € fortgeschrieben wurde. Die Summe
ist ausreichend, um die Schlussrechnung der Purena GmbH zu bezahlen.
Da aber die
Planungskosten bzw. Kosten für die Projektsteuerung der Maßnahme zugeschlagen
werden müssen, ist eine Umwidmung der Haushaltsmittel aus dem Ergebnishaushalt
zum Finanzhaushalt (Vermögenshaushalt) notwendig. Die Verwaltung schlägt vor,
die Haushaltsmittel entsprechend umzuwidmen.
Keine, da die Mittel
bereits im Ergebnishaushalt zur Verfügung standen.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die im Ergebnishaushalt zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel in Höhe von 114.240,00 € für die Projektsteuerung der Sanierung
des Hallenbades umzuwidmen und im Finanzhaushalt (Vermögenshaushalt) unter der
Investitions-Nr. Inv. 11/113 (Sanierung des Hallenbades Lüchow) im
Haushaltsjahr 2014 als überplanmäßige Ausgabe zu veranschlagen. Der
Ergebnishaushalt wird entsprechend um den vorhandenen Haushaltsrest verringert.
Die bereits geleisteten Zahlungen sind auf die Investivmaßnahme im
Finanzhaushalt umzubuchen.