Betreff
Antrag auf Ermäßigung des Kaufpreises bezüglich des Grundstückskaufvertrages Stendaler Straße/Ecke Brandenburger Straße
Vorlage
036/2014 ST/1
Aktenzeichen
232003ST:0095
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 15. April 2013 beschlossen, das Grundstück Flurstück 201/6, Flur 11, Gemarkung Lüchow (Wendland), mit einer Größe von 2.098 m² an Herrn Marco Schiewe für die Errichtung einer Seniorentagespflege zu einem Preis von 10,00 €/m² zu veräußern. Als Bedingung für diesen Kaufpreis wurde die Schaffung von sechs sozialversicherungspflichtigen Stellen innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme beschlossen. Andernfalls sollen 15,00 € gezahlt werden.

Mit Herrn Marco Schiewe wurde vereinbart, dass der Kaufvertrag unterzeichnet wird, wenn alle für die Bebauung erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Während der Vorbereitungen wurde bei einer Baugrunduntersuchung festgestellt, dass der Boden nicht tragfähig ist. Um eine Bebauung möglich zu machen, sind größere Investitionen erforderlich.

Da das Grundstück in seinem jetzigen Zustand nicht bebaubar ist, hat Herr Marco Schiewe beantragt, den Kaufpreis zu senken.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 7. April 2014 sowie in der vertraulichen Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) am 8. April 2014 wurde ein Kaufpreis in Höhe von 5,00 €/m² vorgeschlagen.

Grundsätzlich wäre hierfür der Verwaltungsausschuss aufgrund der festgesetzten Wertgrenzen zuständig. Der Rat hat sich in diesem Fall die Beschlussfassung vorbehalten.


Es entstehen Einnahmen in Höhe von 10.490,00 € anstelle von 20.980,00 €.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Grundstück Flurstück 201/6, Flur 11, Gemarkung Lüchow (Wendland), mit einer Größe von 2.098 m² wird an Herrn Marco Schiewe zu einem Preis von 5,00 €/m² veräußert.

Bedingung ist, dass nach einem Jahr Betriebszeit sechs sozialversicherungspflichtige Stellen geschaffen wurden. Ist dieses nicht der Fall, wird der Verkaufspreis auf ___________ € festgesetzt.