Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 15. April 2013
beschlossen, das Grundstück Flurstück 201/6, Flur 11, Gemarkung Lüchow (Wendland),
mit einer Größe von 2.098 m² an Herrn Marco Schiewe für die Errichtung einer
Seniorentagespflege zu einem Preis von 10,00 €/m² zu veräußern. Als Bedingung
für diesen Kaufpreis wurde die Schaffung von sechs sozialversicherungspflichtigen
Stellen innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme beschlossen. Andernfalls
sollen 15,00 € gezahlt werden.
Mit Herrn Marco Schiewe wurde vereinbart, dass der Kaufvertrag
unterzeichnet wird, wenn alle für die Bebauung erforderlichen Unterlagen
vorliegen.
Während der Vorbereitungen wurde bei einer Baugrunduntersuchung
festgestellt, dass der Boden nicht tragfähig ist. Um eine Bebauung möglich zu
machen, sind größere Investitionen erforderlich.
Da das Grundstück in seinem jetzigen Zustand nicht bebaubar ist, hat
Herr Marco Schiewe beantragt, den Kaufpreis zu senken.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 7. April 2014 sowie in der
vertraulichen Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) am 8. April 2014
wurde ein Kaufpreis in Höhe von 5,00 €/m² vorgeschlagen.
Grundsätzlich wäre hierfür der Verwaltungsausschuss aufgrund der
festgesetzten Wertgrenzen zuständig. Der Rat hat sich in diesem Fall die
Beschlussfassung vorbehalten.
Es entstehen Einnahmen in Höhe von 10.490,00 € anstelle von 20.980,00 €.
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Grundstück Flurstück 201/6,
Flur 11, Gemarkung Lüchow (Wendland), mit einer Größe von 2.098 m² wird an
Herrn Marco Schiewe zu einem Preis von 5,00 €/m² veräußert.
Bedingung
ist, dass nach einem Jahr Betriebszeit sechs sozialversicherungspflichtige
Stellen geschaffen wurden. Ist dieses nicht der Fall, wird der Verkaufspreis
auf ___________ € festgesetzt.