a) Beschluss über die Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) plant den Ausbau der Ortsverbindungsstraße 89 (Lüchow-Kolborn).
Hierfür wurde eine Förderung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr in Aussicht gestellt. Der für den Ausbau notwendige
Grundstücksankauf ist schon angelaufen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung vom 15. April 2013 die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Ortsverbindungsstraße Lüchow-Kolborn“ beschlossen.
Während der ersten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die Deutsche Telekom Technik
GmbH, die E.ON Avacon AG, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, das
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen und der
Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben.
Diese wurden vom Rat
der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 3. März 2014 abgewogen.
Während der zweiten
Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB der Träger öffentlicher Belange haben die
Deutsche Telekom Technik GmbH, das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Niedersachsen, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der Landkreis
Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde keine Stellungnahme
abgegeben.
Keine
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über die
Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist,
aufgeführt, entschieden und
b)
der Bebauungsplan
„Ortsverbindungsstraße Lüchow-Kolborn“ wird als Satzung sowie die Begründung
mit dem Umweltbericht beschlossen.