Betreff
Personelle Umbesetzung des Verwaltungsausschusses seitens der SPD-Fraktion und Feststellungsbeschluss
Vorlage
055/2014 ST
Aktenzeichen
102434ST.01
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Besetzung des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 104 in Verbindung mit § 74 und § 75 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Gemäß § 75 Absatz 1 Satz 6 in Verbindung mit § 71 Absatz 9 NKomVG werden die Beigeordneten und die Grundmandatare nicht für die Dauer der Wahlperiode berufen, sie können vielmehr von der Fraktion oder Gruppe, die sie vorgeschlagen hat, jederzeit abberufen und durch andere Mitglieder ersetzt werden.

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat mit Schreiben vom 19. Mai 2014 mitgeteilt, dass Ratsherr Otto Schiewe seinen Sitz als Beigeordneter im Verwaltungsausschuss (VA) der Stadt Lüchow (Wendland) niederlegt.

 

Seitens der SPD-Fraktion wurde folgender personeller Wechsel angezeigt:

 

-           Ratsmitglied Hartmut Pape wird als Beigeordneter für Ratsmitglied Otto Schiewe benannt.

 

-           Persönlicher Vertreter des Beigeordneten Hartmut Pape wird Ratsmitglied Otto Schiewe.

 

Ansonsten bleibt die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Lüchow (Wendland) unverändert.

 

Über diese Umbesetzung des Verwaltungsausschusses ist gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG ein feststellender Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) erforderlich.


Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG folgende personelle Änderung durch Beschluss fest:

 

a)         Ratsmitglied Hartmut Pape wird als Beigeordneter für Ratsmitglied Otto Schiewe benannt.

 

b)         Persönlicher Vertreter für den Beigeordneten Hartmut Pape ist Ratsmitglied Otto Schiewe.

 

Ansonsten bleibt die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Lüchow (Wendland) unverändert.