Die Besetzung des
Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 104 in Verbindung mit § 74 und § 75
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Gemäß § 75 Absatz 1 Satz 6
in Verbindung mit § 71 Absatz 9 NKomVG werden die Beigeordneten und die
Grundmandatare nicht für die Dauer der Wahlperiode berufen, sie können vielmehr
von der Fraktion oder Gruppe, die sie vorgeschlagen hat, jederzeit abberufen
und durch andere Mitglieder ersetzt werden.
Die SPD-Fraktion im Rat der
Stadt Lüchow (Wendland) hat mit Schreiben vom 19. Mai 2014 mitgeteilt, dass
Ratsherr Otto Schiewe seinen Sitz als Beigeordneter im Verwaltungsausschuss
(VA) der Stadt Lüchow (Wendland) niederlegt.
Seitens der SPD-Fraktion
wurde folgender personeller Wechsel angezeigt:
- Ratsmitglied Hartmut
Pape wird als Beigeordneter für Ratsmitglied Otto Schiewe benannt.
- Persönlicher Vertreter
des Beigeordneten Hartmut Pape wird Ratsmitglied Otto Schiewe.
Ansonsten bleibt die
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Lüchow (Wendland)
unverändert.
Über diese Umbesetzung des
Verwaltungsausschusses ist gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG ein feststellender
Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) erforderlich.
Zahlung der monatlichen
Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG folgende personelle Änderung durch
Beschluss fest:
a) Ratsmitglied Hartmut
Pape wird als Beigeordneter für Ratsmitglied Otto Schiewe benannt.
b) Persönlicher Vertreter
für den Beigeordneten Hartmut Pape ist Ratsmitglied Otto Schiewe.
Ansonsten bleibt die
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Lüchow (Wendland)
unverändert.