Der Eigentümer des
Gildehauses hat aus gegebenem Anlass die Änderung des Bebauungsplanes „Schützenplatz“
beantragt.
Herr Böhme vom
Planungsbüro plan B hat sich mit der Problematik rund um das Gildehaus sowie den
Lietzmann-Platz befasst und eine Aufstellung der Probleme sowie die Ziele durch
die Bauleitplanung gemacht.
Diese Aufstellung
liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Um den Fortbestand und
die Entwicklung des Gildehauses sowie die Veranstaltungen auf dem
Lietzmann-Platz planungsrechtlich abzusichern, schlägt die Verwaltung vor, den
Bebauungsplan „Schützenplatz“ zu ändern.
Ca. 22.000,00 €
Planungskosten
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Schützenplatz“ zu ändern.
Die Änderung umfasst
die Flurstücke 37/8, 37/7, 37/6 und 600/37, Flur 11, Gemarkung Lüchow
(Wendland).