Abschluss einer Straßenbeleuchtungsrahmenvereinbarung
Die bisherigen Straßenbeleuchtungsverträge zwischen
den Städten und Gemeinden und der ehemaligen HASTRA sind ausgelaufen. Somit
besteht zwischen der Stadt und der Avacon AG als Rechtsnachfolgerin ein
vertragsloser Zustand. Dennoch wickelt die Avacon AG für die Städte und
Gemeinden den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage ab.
Die bisherigen Leistungen umfassen die
Betriebsführung und Schaltung, das Störungsmanagement einschließlich
Rufbereitschaft, Planauskünfte und Dokumentationen. Diese Leistungen wurden
bisher kostenfrei durchgeführt. Reparaturen, Instandhaltungen und Wartungen
werden nach entsprechenden Stundensätzen abgerechnet. Zukünftig wird die Avacon
AG als reiner Dienstleister die bisher kostenlos erbrachten Leistungen
berechnen müssen.
Um den vertragslosen Zustand zu beenden, hat die
Avacon AG drei Vertragsvarianten angeboten.
1.
Betriebsführungsvertrag:
Dieser regelt die Steuerung
der Straßenbeleuchtung mit Rundsteueranlagen und Schaltstellen.
2.
Rahmenvereinbarung
Straßenbeleuchtung
Dieser regelt das
Störungsmanagement (24 Stunden Rufbereitschaft), Planauskünfte und Dokumentationen
sowie die Auftragssteuerung und Leistungen für Instandhaltung und Wartung.
3.
Straßenbeleuchtungs- und
Servicevertrag (Vollwartungsvertrag)
Dieser enthält neben den
unter 2) genannten Leistungen alle weiteren Aufgaben wie Beratung, Errichtung
und Bau von Straßenbeleuchtungsanlagen und ggf. Sonderaufgaben.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Verträge
1. und 2. abzuschließen. Ein Vollwartungsvertrag ist nicht erforderlich. Die
zusätzlichen Leistungen können bei Bedarf im Einzelfall abgefordert und
berechnet werden.
Für den Betriebsführungsvertrag werden 20,00 € pro
Schaltstelle berechnet. Für die Rahmenvereinbarung Straßenbeleuchtung werden
1,90 € pro Lichtpunkt berechnet. Die Stadt Lüchow (Wendland) verfügt über 54
Schaltstellen und 938 Lichtpunkte. Somit ergeben sich für die Verträge folgende
Jahreskosten:
1)
Betriebsführungsvertrag = 1.080,00 € netto
2)
Rahmenvereinbarung Straßenbeleuchtung = 1.782,20 € netto
Kosten in Höhe von
3.406,02 €
Der Umwelt-, Bau und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, mit der Avacon AG den vorliegenden
Betriebsführungsvertrag zur Steuerung der Straßenbeleuchtung sowie die
vorliegende Straßenbeleuchtungsrahmenvereinbarung abzuschließen.