Betreff
Abschluss eines Betriebsführungsvertrages zur Steuerung der Straßenbeleuchtung sowie
Abschluss einer Straßenbeleuchtungsrahmenvereinbarung
Vorlage
059/2014 ST
Aktenzeichen
661601ST:avacon ab 2014
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die bisherigen Straßenbeleuchtungsverträge zwischen den Städten und Gemeinden und der ehemaligen HASTRA sind ausgelaufen. Somit besteht zwischen der Stadt und der Avacon AG als Rechtsnachfolgerin ein vertragsloser Zustand. Dennoch wickelt die Avacon AG für die Städte und Gemeinden den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage ab.

Die bisherigen Leistungen umfassen die Betriebsführung und Schaltung, das Störungsmanagement einschließlich Rufbereitschaft, Planauskünfte und Dokumentationen. Diese Leistungen wurden bisher kostenfrei durchgeführt. Reparaturen, Instandhaltungen und Wartungen werden nach entsprechenden Stundensätzen abgerechnet. Zukünftig wird die Avacon AG als reiner Dienstleister die bisher kostenlos erbrachten Leistungen berechnen müssen.

 

Um den vertragslosen Zustand zu beenden, hat die Avacon AG drei Vertragsvarianten angeboten.

 

1.            Betriebsführungsvertrag:

Dieser regelt die Steuerung der Straßenbeleuchtung mit Rundsteueranlagen und Schaltstellen.

 

2.            Rahmenvereinbarung Straßenbeleuchtung

Dieser regelt das Störungsmanagement (24 Stunden Rufbereitschaft), Planauskünfte und Dokumentationen sowie die Auftragssteuerung und Leistungen für Instandhaltung und Wartung.

 

3.            Straßenbeleuchtungs- und Servicevertrag (Vollwartungsvertrag)

Dieser enthält neben den unter 2) genannten Leistungen alle weiteren Aufgaben wie Beratung, Errichtung und Bau von Straßenbeleuchtungsanlagen und ggf. Sonderaufgaben.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Verträge 1. und 2. abzuschließen. Ein Vollwartungsvertrag ist nicht erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen können bei Bedarf im Einzelfall abgefordert und berechnet werden.

 

Für den Betriebsführungsvertrag werden 20,00 € pro Schaltstelle berechnet. Für die Rahmenvereinbarung Straßenbeleuchtung werden 1,90 € pro Lichtpunkt berechnet. Die Stadt Lüchow (Wendland) verfügt über 54 Schaltstellen und 938 Lichtpunkte. Somit ergeben sich für die Verträge folgende Jahreskosten:

 

1)            Betriebsführungsvertrag                                                    =          1.080,00 € netto

2)            Rahmenvereinbarung Straßenbeleuchtung                  =          1.782,20 € netto


Kosten in Höhe von 3.406,02 €


Der Umwelt-, Bau und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, mit der Avacon AG den vorliegenden Betriebsführungsvertrag zur Steuerung der Straßenbeleuchtung sowie die vorliegende Straßenbeleuchtungsrahmenvereinbarung abzuschließen.