Die Firma Irro plant
eine Erweiterung ihrer Betriebsflächen.
Auf dem neuen
Grundstück an der Tarmitzer Straße soll eine durchfahrbare Bushalle mit
Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand errichtet werden.
Die Erweiterungsfläche
steht im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland) und ist im Flächennutzungsplan
als Grünfläche und im Bebauungsplan als ökologische Grünfläche/ökologische
Zelle ausgewiesen.
Aufgrund einer
Betriebsbeschreibung wurde von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
Lüchow-Dannenberg das städtebauliche Erfordernis zur Erteilung einer Ausnahme
vom Biotopschutz gemäß § 30 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
anerkannt.
Seitens der Stadt
Lüchow (Wendland) ist hierfür ein entsprechender Antrag beim Landkreis
Lüchow-Dannenberg zu stellen.
Außerdem wird für das
geplante Vorhaben die Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer
Straße“ und des Flächennutzungsplanes notwendig, welche die Firma Irro mit
Schreiben vom 14. April 2014 beantragt.
Die Firma Irro sagt
außerdem mit dem Antrag die Übernahme der Kosten für die Änderung des
Bebauungs- und Flächennutzungsplanes, die Kosten für den Antrag auf Erteilung
einer Ausnahme vom Biotopschutz gemäß § 30 Absatz4 BNatSchG inklusive der
daraus resultierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu.
Ein städtebaulicher
Vertrag zur Übernahme der vorgenannten Kosten wird geschlossen.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungs-ausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Nördlich der Tarmitzer Straße“
zu ändern mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet auszuweisen und bei der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) den Antrag zu stellen, den Flächennutzungsplan entsprechend
des Vorhabens zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine
Teilfläche des Flurstückes 29/86, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Wendland), welcher
im anliegenden Lageplan markiert ist.
Außerdem stellt die
Stadt Lüchow (Wendland) einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom
Biotopschutz gemäß § 30 Absatz 4 BNatSchG beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.