Die
Eigentümerin des Flurstückes 15/27, Flur 6, Gemarkung Lüchow (Wendland), die
Landwirtschaftliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft Lüchow eG (LBAG), beantragt
die Herausnahme des vorgenannten Flurstückes aus dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm“.
Die
LBAG betreibt auf dem Flurstück eine Flüssigdüngeranlage und möchte diese um
einen Tankbehälter erweitern.
Der
Bebauungsplan „Am alten Bahndamm“ setzt für dieses Flurstück ein Sondergebiet „Einkauf“
fest.
Das
Warenangebot ist detailliert festgesetzt, Flüssigdünger bzw. dessen Lagerung
ist hier nicht aufgeführt, sodass eine Erweiterung der Anlage zurzeit nicht
möglich ist.
Die
Vorgehensweise ist mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg abgestimmt und für in
Ordnung befunden, damit die LBAG ihr Vorhaben realisieren kann.
Die Kosten für die Teilaufhebung des
Bebauungsplanes übernimmt die Stadt Lüchow (Wendland).
Kosten: ca. 2.800 €
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss
beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den
Bebauungsplan „Am alten Bahndamm“ zu ändern mit dem Ziel, das Flurstück 15/27,
Flur 6, Gemarkung Lüchow (Wendland), aus dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes herauszunehmen.