Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Dickstätte Nord"
a) Stellungnahmen § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Erneuter Auslegungsbeschluss § 4 a Absatz 3 BauGB
Vorlage
068/2014 ST
Aktenzeichen
612605ST:Dickstätte/4.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein hier ansässiges Fuhrunternehmen hat Interesse, im Industriegebiet „Dickstätte Nord“ das Flurstück 10/6, Flur 4, Gemarkung Lüchow (Wendland), von der Stadt Lüchow (Wendland) zu erwerben.

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat beschlossen, dem Antragsteller dieses Flurstück zu verkaufen.

 

Der Bebauungsplan „Industriegebiet Dickstätte Nord“ setzt für das Flurstück 10/6 zurzeit ein Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 fest. Der Interessent hat den Antrag gestellt, die GRZ auf 0,8 zu erhöhen.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 3. März 2014 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickstätte Nord“ beschlossen.

 

Weder bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB noch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB sind Anregungen zu der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickstätte Nord“ geltend gemacht worden.

 

Im Laufe der Planung hat der Antragsteller seine Planung dahingehend geändert, dass er zusätzlich auf dem Grundstück eine Werkstatthalle errichten möchte. Hierfür ist es notwendig, die nördliche Baugrenze nach Norden zu verschieben.

 

Da diese Änderung der Baugrenze die Grundzüge der Planung berührt, muss der neue Entwurf gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und erneut Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.


Keine


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsaus-schuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         festzustellen, dass keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB eingegangen sind und

 

b)         der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickstätte Nord“ wird mit der Begründung erneut für die Dauer von zwei Wochen gemäß § 4a Absatz 3 BauGB öffentlich ausgelegt.