Betreff
Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für Straßenreinigung
Vorlage
793/13
Aktenzeichen
222200SG:0001
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Stadtgebiet von Lüchow (Wendland) sind einige Straßen gewidmet worden.

 

Folgende Straßen müssen aufgrund ihrer Beschaffenheit und Lage in das vorgenannte Verzeichnis sowie in das Verzeichnis der zu reinigenden Straßen (Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung) aufgenommen werden:

 

-         Ziegelberg (Verlängerung ins Neubaugebiet)

-         Pastor-Schröder-Ring

-         Stichstraße an der Senator-Brünger-Straße

-         Breslauer Weg

 

Da in der Straßenreinigungsgebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow Reinigungsklassen festgelegt sind, müssen diese Straßen der Reinigungsklasse 3 zugeteilt werden.

 


Mehreinnahmen durch Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Verzeichnis der zu reinigenden Straßen (Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow) mit Wirkung vom 01.01.2007 um die nachfolgenden Straßen zu ergänzen:

 

-          Ziegelberg (Verlängerung ins Neubaugebiet)

-          Pastor-Schröder-Ring

-          Stichstraße an der Senator-Brünger-Straße

-          Breslauer Weg

 

 

Die vorgenannten Straßen und Wege werden gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungsgebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow in das Verzeichnis der zu reinigenden Straßen aufgenommen und der Reinigungsklasse 3 (14-tägige Reinigung) zugeteilt.