Mit Schreiben vom 6.
Oktober 2010 hat die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen Antrag auf Gewährung
einer Entschuldungshilfe nach § 14 a Niedersächsisches Gesetz über den
Finanzausgleich (Zukunftsvertrag) gestellt.
Im Dezember 2012 haben
alle Räte der Mitgliedsgemeinden und -städte sowie der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) den konkreten Vertrag beschlossen.
Mit Schreiben vom 2.
Juni 2014 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI)
mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag abzulehnen. Gleichzeitig wurde
ein Anhörungsverfahren gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz in Gang gesetzt.
Dieses Verfahren wurde durch Mitteilung des MI mit Mail vom 26. Juni 2014
ausgesetzt.
Das MI hat mit
Schreiben vom 12. Juni 2014 eine kapitalisierte Bedarfszuweisung in Höhe von
8.500.000,00 € verbindlich in Aussicht gestellt.
Das Land Niedersachsen
erkennt damit ausdrücklich die Sparbemühungen der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) und ihrer Mitgliedsgemeinden an.
Der
Bedarfszuweisungsbetrag steht zur Verfügung und wird laut Aussage des MI nach
Abschluss der Zielvereinbarung sofort ausgezahlt.
Aufgrund eines
Gespräches beim MI am 25. Juni 2014 in Hannover wurde ein
Zielvereinbarungsentwurf der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorgelegt. Es
wurden dann noch Änderungsvorschläge der Samtgemeinde in den Entwurf
eingearbeitet.
Der
Zielvereinbarungsentwurf (Stand: 25.06.2014) ist dieser Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügt.
Diese Vereinbarung
enthält folgende Kernpunkte:
-
Gewährung einer
Bedarfszuweisung in Höhe von 8.500.000,00 €
-
Gebot zum Haushaltsausgleich
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und ihrer Mitgliedsgemeinden
-
Erwirtschaftung
von Überschüssen im Finanzplanungszeitraum (bis 2017), damit die dann
vorhandenen Altfehlbeträge abgebaut werden
-
Installierung
eines samtgemeindeinternen Finanzausgleichs, damit die Ziele der Vereinbarung
durch alle Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde erreicht werden können
-
Abschluss der
Vereinbarung für den Finanzplanungszeitraum. Wenn bis zum Ende dieses
Zeitraumes nicht sämtliche Fehlbeträge abgebaut werden können, verlängert sich
der Vereinbarungszeitraum und endet, sobald sämtliche Altfehlbeträge im
Samtgemeindebereich abgebaut sind und in den Finanzplanungsjahren im
ordentlichen Ergebnis dauerhaft ausgeglichene Haushalte erreicht werden.
-
Durch die
bewilligte kapitalisierte Bedarfszuweisung ist auch das Ziel des Antrages der
Samtgemeinde auf Gewährung einer Entschuldungshilfe erreicht. Eine gesonderte
Entscheidung über den Zukunftsvertrag ergeht dann nicht mehr.
Die Zielvereinbarung
wird zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), den Mitgliedsgemeinden, dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem Land Niedersachsen, vertreten durch das
Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, abgeschlossen.
Da die Auszahlung
sofort nach dem Abschluss der Zielvereinbarung erfolgen soll, werden dann auch
die entsprechenden Zinseinsparungen wirksam.
Entlastung der
Kassenkredite um 8.500.000,00 €.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, es wird dem vorgelegten Zielvereinbarungsentwurf
(Stand: 25.06.2014) zur Bewilligung einer Bedarfszuweisung zugestimmt.