Betreff
Abschluss einer Zielvereinbarung zum Erhalt einer kapitalisierten Bedarfszuweisung
Vorlage
035/2014 SG
Aktenzeichen
201005SG:0002
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Schreiben vom 6. Oktober 2010 hat die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen Antrag auf Gewährung einer Entschuldungshilfe nach § 14 a Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (Zukunftsvertrag) gestellt.

Im Dezember 2012 haben alle Räte der Mitgliedsgemeinden und -städte sowie der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den konkreten Vertrag beschlossen.

Mit Schreiben vom 2. Juni 2014 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag abzulehnen. Gleichzeitig wurde ein Anhörungsverfahren gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz in Gang gesetzt. Dieses Verfahren wurde durch Mitteilung des MI mit Mail vom 26. Juni 2014 ausgesetzt.

Das MI hat mit Schreiben vom 12. Juni 2014 eine kapitalisierte Bedarfszuweisung in Höhe von 8.500.000,00 € verbindlich in Aussicht gestellt.

Das Land Niedersachsen erkennt damit ausdrücklich die Sparbemühungen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und ihrer Mitgliedsgemeinden an.

Der Bedarfszuweisungsbetrag steht zur Verfügung und wird laut Aussage des MI nach Abschluss der Zielvereinbarung sofort ausgezahlt.

Aufgrund eines Gespräches beim MI am 25. Juni 2014 in Hannover wurde ein Zielvereinbarungsentwurf der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorgelegt. Es wurden dann noch Änderungsvorschläge der Samtgemeinde in den Entwurf eingearbeitet.

Dieser Zielvereinbarungsentwurf ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Diese Vereinbarung enthält folgende Kernpunkte:

 

-               Gewährung einer Bedarfszuweisung in Höhe von 8.500.000,00 €

 

-               Gebot zum Haushaltsausgleich der SG Lüchow (Wendland) und ihrer Mitgliedsgemeinden

 

-               Erwirtschaftung von Überschüssen im Finanzplanungszeitraum (bis 2017), damit die dann vorhandenen Altfehlbeträge abgebaut werden

 

-               Installierung eines samtgemeindeinternen Finanzausleichs, damit die Ziele der Vereinbarung durch alle Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde erreicht werden können

 

-               Abschluss der Vereinbarung für den Finanzplanungszeitraum. Wenn bis zum Ende dieses Zeitraumes nicht sämtliche Fehlbeträge abgebaut werden können, verlängert sich der Vereinbarungszeitraum und endet, sobald sämtliche Altfehlbeträge im Samtgemeindebereich abgebaut sind und in den Finanzplanungsjahren im ordentlichen Ergebnis dauerhaft ausgeglichene Haushalte erreicht werden.

 

-               Durch die bewilligte kapitalisierte Bedarfszuweisung ist auch das Ziel des Antrages der Samtgemeinde auf Gewährung einer Entschuldungshilfe erreicht. Eine gesonderte Entscheidung über den Zukunftsvertrag ergeht dann nicht mehr.

 

Die Zielvereinbarung wird zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), den Mitgliedsgemeinden, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, abgeschlossen.

 

Da die Auszahlung sofort nach dem Abschluss der Zielvereinbarung erfolgen soll, werden dann auch die entsprechenden Zinseinsparungen wirksam.


Entlastung der Kassenkredite um 8.500.000,00 €


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, es wird dem vorgelegten Zielvereinbarungsentwurf (Stand: 25.06.2014) zur Bewilligung einer Bedarfszuweisung zugestimmt.