Gemäß Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) vom 3. Dezember 2009 wurde die Rechnungslegung zum 1. Januar 2011
auf den Rechnungsstil des neuen Gemeindehaushaltsrechts umgestellt Im Rahmen
der Umstellung ist die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, in der das Vermögen
und die Verbindlichkeiten der Samtgemeinde aufzuführen sind, zwingend
erforderlich. Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2011 ist nach den Vorschriften
der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit der Gemeindehaushalts-
und -kassenverordnung (GemHKVO) aufgestellt worden.
Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde von
den vom Gesetzgeber eingeräumten Wahlrechten und Ermessensspielräumen nach § 60
GemHKVO überwiegend Gebrauch gemacht.
Außerdem fanden die zwischen dem Innenministerium
und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen
gebildeten gemeinsamen Arbeitsgruppe „Inventurvereinfachung“ gegebenen Hinweise
zur Bewertung Anwendung.
Die Eröffnungsbilanz schließt mit einer Bilanzsumme
von 45.224.239,62 € ab. Auf der Aktivseite werden neben den ausstehenden
Forderungen insbesondere das Sachvermögen mit 26.004.962,71 € sowie die Anteile
an verbundenen Unternehmen über 17.822.120,41 € ausgewiesen. Auf der
Passivseite werden u. a. die Sonderposten, die die von Dritten gewährten
Zuschüsse und Beiträge für Investitionen beinhalten, die Verbindlichkeiten aus
Investitions- und Liquiditätskrediten sowie die Pensionsrückstellungen gezeigt.
Auf Grundlage der Erfassung und Bewertung des Vermögens, der Sonderposten und
Schulden errechnet sich unter Berücksichtigung des Sollfehlbetrages aus dem
letzten kameralen Abschluss eine Überdeckung des Vermögens über den
Sollfehlbetrag sowie den Sonderposten und Schulden in Höhe von 18.807.630,47 €,
die als Reinvermögen in die Eröffnungsbilanz einfließt.
Die Haushaltsausgabereste aus dem kameralen
Abschluss zum 31. Dezember 2010 werden als Ermächtigungsübertragung für den
Ergebnishaushalt über 229.942,25 € und für Investitionen in Höhe von
3.679.530,64 € unter der Eröffnungsbilanz ausgewiesen.
Die Eröffnungsbilanz wurde durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg - Außenstelle Lüchow - geprüft.
Der Bestätigungsvermerk wurde mit Datum vom 6. Juni 2014 erteilt.
- entfällt -
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt,
a. den Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – vom 6.
Juni 2014 zur Kenntnis zu nehmen und
b. die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2011 in
der vorliegenden Fassung festzustellen.