Betreff
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2011 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
036/2014 SG
Aktenzeichen
202503SG:Eröffnungsbilanz/Samtgemeinde
Art
Sitzungsvorlage SG

Gemäß Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 3. Dezember 2009 wurde die Rechnungslegung zum 1. Januar 2011 auf den Rechnungsstil des neuen Gemeindehaushaltsrechts umgestellt Im Rahmen der Umstellung ist die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, in der das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Samtgemeinde aufzuführen sind, zwingend erforderlich. Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2011 ist nach den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) aufgestellt worden.

Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde von den vom Gesetzgeber eingeräumten Wahlrechten und Ermessensspielräumen nach § 60 GemHKVO überwiegend Gebrauch gemacht.

Außerdem fanden die zwischen dem Innenministerium und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen gebildeten gemeinsamen Arbeitsgruppe „Inventurvereinfachung“ gegebenen Hinweise zur Bewertung Anwendung.

Die Eröffnungsbilanz schließt mit einer Bilanzsumme von 45.224.239,62 € ab. Auf der Aktivseite werden neben den ausstehenden Forderungen insbesondere das Sachvermögen mit 26.004.962,71 € sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen über 17.822.120,41 € ausgewiesen. Auf der Passivseite werden u. a. die Sonderposten, die die von Dritten gewährten Zuschüsse und Beiträge für Investitionen beinhalten, die Verbindlichkeiten aus Investitions- und Liquiditätskrediten sowie die Pensionsrückstellungen gezeigt. Auf Grundlage der Erfassung und Bewertung des Vermögens, der Sonderposten und Schulden errechnet sich unter Berücksichtigung des Sollfehlbetrages aus dem letzten kameralen Abschluss eine Überdeckung des Vermögens über den Sollfehlbetrag sowie den Sonderposten und Schulden in Höhe von 18.807.630,47 €, die als Reinvermögen in die Eröffnungsbilanz einfließt.

Die Haushaltsausgabereste aus dem kameralen Abschluss zum 31. Dezember 2010 werden als Ermächtigungsübertragung für den Ergebnishaushalt über 229.942,25 € und für Investitionen in Höhe von 3.679.530,64 € unter der Eröffnungsbilanz ausgewiesen.

Die Eröffnungsbilanz wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg - Außenstelle Lüchow - geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde mit Datum vom 6. Juni 2014 erteilt.


- entfällt -


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a.      den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – vom 6. Juni 2014 zur Kenntnis zu nehmen und

 

b.      die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2011 in der vorliegenden Fassung festzustellen.