Betreff
Aufhebung eines Sperrvermerkes für den Bau einer Skateranlage
Vorlage
078/2014 ST
Aktenzeichen
612805ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 3. März 2014 beschlossen, dass die Stadt auf einem noch zu benennenden Grundstück eine Skateranlage in Betonbauweise errichtet. In den Haushalt wurden dafür 120.000,00 € eingestellt und gemäß Beschluss mit einem Sperrvermerk versehen.

Solange dieser Sperrvermerk besteht, können keinerlei weitere Arbeiten für die Errichtung der Skateranlage getätigt werden, z. B. keine Auftragsvergabe zur Planänderung, um die Kosten zu minimieren.

Zwischenzeitlich gab es die Idee, dass die Bürgerstiftung Lüchow das Projekt „Skateranlage“ übernimmt und damit evtl. weitere Fördergelder einwirbt. Dieses ist aus rechtlicher Sicht jedoch nicht möglich. Eine Stiftung kann von anderen Stiftungen keine Mittel erhalten. Dennoch möchte die Bürgerstiftung Lüchow vor Ort bei Geschäftsleuten Spendengelder einwerben, um die Kosten für die Stadt zu senken und ein gemeinsames Projekt zu gestalten.

Um handlungsfähig zu werden, schlägt die Verwaltung vor, den Sperrvermerk aufzuheben. Danach kann die Verwaltung in die weiteren Planungen gehen und Vorschläge für die Errichtung einer Skateranlage in Betonbauweise erarbeiten lassen. Ziel soll es sein, Kosten in Höhe von maximal 120.000,00 € (inkl. Planung, Baubetreuung und sonstiger Nebenkosten) entstehen zu lassen. Diese werden dann durch mögliche Spendengelder - eingeworben von der Bürgerstiftung - reduziert.

Standort- und weitere Planungsfragen werden gesondert den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.


120.000,00 € stehen im Haushalt bereit und werden freigegeben.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, der Sperrvermerk vom 3. März 2014 über 120.000,00 € für die zu errichtende Skateranlage wird aufgehoben. Standort- und weitere Planungsfragen werden den zuständigen Gremien vorgelegt, um über den endgültigen Bau zu beschließen.