Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 3. März 2014 beschlossen, dass die
Stadt auf einem noch zu benennenden Grundstück eine Skateranlage in
Betonbauweise errichtet. In den Haushalt wurden dafür 120.000,00 € eingestellt
und gemäß Beschluss mit einem Sperrvermerk versehen.
Solange dieser
Sperrvermerk besteht, können keinerlei weitere Arbeiten für die Errichtung der
Skateranlage getätigt werden, z. B. keine Auftragsvergabe zur Planänderung, um
die Kosten zu minimieren.
Zwischenzeitlich gab
es die Idee, dass die Bürgerstiftung Lüchow das Projekt „Skateranlage“
übernimmt und damit evtl. weitere Fördergelder einwirbt. Dieses ist aus
rechtlicher Sicht jedoch nicht möglich. Eine Stiftung kann von anderen
Stiftungen keine Mittel erhalten. Dennoch möchte die Bürgerstiftung Lüchow vor
Ort bei Geschäftsleuten Spendengelder einwerben, um die Kosten für die Stadt zu
senken und ein gemeinsames Projekt zu gestalten.
Um handlungsfähig zu
werden, schlägt die Verwaltung vor, den Sperrvermerk aufzuheben. Danach kann
die Verwaltung in die weiteren Planungen gehen und Vorschläge für die
Errichtung einer Skateranlage in Betonbauweise erarbeiten lassen. Ziel soll es
sein, Kosten in Höhe von maximal 120.000,00 € (inkl. Planung, Baubetreuung und
sonstiger Nebenkosten) entstehen zu lassen. Diese werden dann durch mögliche
Spendengelder - eingeworben von der Bürgerstiftung - reduziert.
Standort- und weitere
Planungsfragen werden gesondert den zuständigen Gremien zur Entscheidung
vorgelegt.
120.000,00 € stehen im
Haushalt bereit und werden freigegeben.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, der Sperrvermerk vom 3. März 2014 über 120.000,00
€ für die zu errichtende Skateranlage wird aufgehoben. Standort- und weitere
Planungsfragen werden den zuständigen Gremien vorgelegt, um über den
endgültigen Bau zu beschließen.