Aus einem Dienstordnungsangestelltenverhältnis,
welches auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages nach
beamtenrechtlichen Regeln geführt wird, wurde Herr Walter Wobst mit Ablauf des
30.04.2007 in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Herr Wobst vollendet im Juli 2014 das 65.
Lebensjahr. Die gesetzliche Altersgrenze für den Beginn des Ruhestandes beträgt
für das Geburtsjahr 1949 jetzt 65 Jahre und 3 Monate. Dementsprechend muss Herr
Wobst mit Ablauf des 31.10.2014 in den Ruhestand versetzt werden.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt,
dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt, der Dienstordnungsangestellte Walter Wobst wird
gemäß § 35 NBG mit Ablauf des 31.10.2014 in den Ruhestand versetzt.