Betreff
Neubau eines Hortgebäudes in Clenze
Vorlage
043/2014 SG
Aktenzeichen
511201SG: evtl. Hortneubau in Clenze
Art
Sitzungsvorlage SG

Seit 2008 gibt es in der evangelischen Kindertagesstätte in Clenze eine Hortgruppe. Bereits seit mehreren Jahren wird eine Verbesserung der Raumsituation angestrebt. Derzeit nutzt die Hortgruppe einen Raum, der vormittags den Kindergartenkindern dient. Mobiliar und Ausstattung entsprechen nicht den Anforderungen für Hortkinder. In der Ferienzeit weichen die Hortkinder in das Gemeindehaus aus.

Es wurden im letzten halben Jahr verschiedene Lösungsmöglichkeiten angedacht und diskutiert:

 

-              Containerlösung am Kindergarten

-              Festanbau am Kindergarten

-              Umbau des Gemeindehauses

-              Neubau eines Hortes

Im Rahmen der Überlegungen zur weiteren Entwicklung des Schulzentrums in Clenze und den Auswirkungen des Ganztagsbetriebes sowie die Neukonzeption der Grundschule auf die Gesamtbetreuung wurde die Thematik „Hort“ ebenfalls einbezogen. Dazu gab es Gesprächsrunden unter Beteiligung der beiden Schulen, der ortsansässigen freien Träger, der Gemeinde, der Samtgemeinde und des Landkreises sowie eine Elternumfrage.

Eine Bedarfsermittlung hat ergeben, dass unter Berücksichtigung von Rand- und Ferienzeiten die gesetzlichen Anforderungen an einen Hort erfüllt werden. Die Kita-Bedarfsplanung geht von zwei erforderlichen Hortgruppen aus mit der Möglichkeit zur Erweiterung.

Die Abwägung aller Bauvarianten hat ergeben, dass ein Neubau die wirtschaftlichste Lösung ist und den Anforderungen der Hortkinder gerecht wird. Im Weiteren wurden verschiedene Standortvarianten unter pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Gesichtspunkten diskutiert.

Pädagogische Gründe gibt es sowohl für einen Standort im Bereich der Schulen als auch für einen Standort in einiger Entfernung. Ausschlaggebend für den abschließenden gemeinsamen Entscheidungsvorschlag der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und dem Landkreis waren die angedachte Verzahnung des Ganztagsschulbetriebes der Grundschule mit den Hortangeboten in einem gemeinsamen Konzept, die räumlichen Entwicklungsmöglichen im Schulviertel und der Bau eines kommunalen Gebäudes. Hinsichtlich möglicher finanzieller Synergien mit dem Neubau der Grundschule in Clenze stehen der Landkreis und die Samtgemeinde in Bau- und Finanzierungsverhandlungen. Ein kommunales Gebäude bietet die Möglichkeit der Ausschreibung für eine Trägerschaft ohne Vorfestlegung und dient der Transparenz. Die Kommunalaufsicht hat eine Kreditgenehmigung für den Fall eines Neubaus in Aussicht gestellt, da der Betrieb des Hortes ein freier Träger übernehmen soll und dadurch eine Refinanzierung über die Betriebskosten gewährleistet wird.

Geplant wird ein Bau, der den gesetzlichen Mindestanforderungen an Horteinrichtungen entspricht. Die Landesschulbehörde hat für die Einrichtung eines zweigruppigen Hortes folgende gesetzliche Anforderungen mitgeteilt:

 

 

2 Gruppenräume à mind. 40 m2 (20 Kinder x 2 m2)

 

 

2 Zusatzräume (Hausaufgaben) à 30 m2 (Empfehlung des MK)

 

 

Sanitärräume für Kinder – getrennt für Jungen und Mädchen

 

 

Teeküche (das Essen soll in der Mensa eingenommen werden, Synergieeffekte)

 

 

Personal-WC

 

 

Büro (Besprechungsraum)

 

 

Nach einer Kostenaufstellung des Architekturbüros Pohlmann betragen die Kosten für Bauwerk, Außenanlagen, Ausstattung (Teeküche, Garderobe) und Baunebenkosten 755.055,00 €. Eine gemeinsame Baugruppe mit Vertretern der Samtgemeinde, des Landkreises und dem noch zu findenden Träger gewährleistet dabei einen zweckmäßigen und sparsamen Ressourceneinsatz. Dieses Vorgehen ist mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg abgestimmt und wird vom Fachdienst Jugend-Familie-Bildung ausdrücklich unterstützt. Die Angelegenheit wird im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 15. September 2014 beraten.


Für das Vorhaben müssen Kosten in Höhe von 755.055,00 € im Haushalt bereitgestellt werden.

Die Samtgemeinde gibt erst einen konkreten Planungsauftrag, wenn auch der Landkreis diesem Vorhaben so zustimmt. Der Kreistag wird dazu in seiner Sitzung am 29. September 2014 beraten.

Außerdem soll ein Vertragswerk aufgesetzt werden, in dem Samtgemeinde und Landkreis ihr Verhältnis im Falle der Errichtung eines Hortgebäudes durch die Samtgemeinde regeln. Der Entwurf wird derzeit verwaltungsseitig erarbeitet.


Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde beschließt,

 

a)            die Samtgemeinde errichtet auf ihrem Grundstück an der Grundschule Clenze einen zweigruppigen Hort,

 

b)            der Betrieb des Hortes wird ausgeschrieben,

 

c)            die Kreditkosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung des Trägers finanziert und

 

d)            Samtgemeinde und Landkreis schließen vor Vergabe des Planungsauftrages eine Vereinbarung über den Bau eines Hortes ab.