Der Aufstellungsbeschluss sowie die
Öffentlichkeitsbeteiligung wurden am 23. Mai 2012 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung
bekannt gemacht. Hierfür wurde ein Kartenausschnitt ohne Maßstabs- oder
Straßenangaben ebenfalls bekannt gemacht und der Änderungsbereich umrahmt.
Am 11. Juli 2012 wurde eine erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 a Absatz 3 BauGB bekannt gemacht, da
der Entwurf aufgrund von Stellungnahmen geändert wurde.
Am 25. Oktober 2012 wurde eine erneute öffentliche
Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB bekannt gemacht, weil diese erneute
Auslegung notwendig war, da die Festsetzungen für das Sondergebiet „Einkauf“
genauer definiert wurden.
Der Bebauungsplan wurde schließlich am 17. Dezember
2012 beschlossen, wobei der Tagesordnungspunkt hierbei mit - Bebauungsplan
„Lehmkuhlen - 2. Änderung“ - betitelt wurde. Dieser Beschluss wurde nachfolgend
am 20. Dezember 2012 öffentlich bekannt gemacht, wobei hierbei die Überschrift
- Bebauungsplan „Lehmkuhlen“ - 2. Änderung und Erweiterung - lautete.
Bereits vor der Fassung des Aufstellungsbeschlusses
vom 21. Mai 2012 hatte die Udo von Bothmer Immobilien GmbH einen Bauantrag für
ein im Plangebiet liegendes Grundstück gestellt. Dieser wurde aufgrund des
geänderten Bebauungsplanes durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg abgelehnt. Im
nachfolgenden Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg wurden seitens
der Klägerin verschiedene Verfahrens- und Formfehler sowie Abwägungsfehler
geltend gemacht. Zumindest die Verfahrensfehler hat auch der zuständige
Einzelrichter in der mündlichen Verhandlung am 16. Dezember 2013 gerügt.
Das Verwaltungsgericht hat daraufhin folgenden
Vergleichsvorschlag gemacht:
„Die Beklagten verpflichten sich, im Wege der
Befreiung nach § 31 BauGB auf dem Bauantrag der Klägerin Udo von Bothmer
Immobilien GmbH für zwei Fachmärkte eine Nutzung für Textil, Lebensmittel
einschließlich Bio, Schuhe oder Drogerie zuzulassen. Die beiden weiteren
Fachmärkte sollen mit dem nach der 2. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ aufgeführtes Sortiment genutzt werden. Die
Beigeladene erklärt dazu ihr Einverständnis.“
Der Vergleich wurde mit einem Widerspruchsvorbehalt
versehen.
Der zuständige Richter hat am Verhandlungstag bereits
eine Entscheidung zur Gerichtsbarkeit genommen, die im Falle eines Widerrufs
verkündet wird.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner
Sitzung am 4. Februar 2014 entschieden, dem Vergleichsvorschlag zu widerrufen.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat daraufhin das
Urteil gefällt, dass der Landkreis als Beklagter unter Aufhebung seines
Versagungsbescheides, der Klägerin auf deren Bauantrag vom 4. April 2012 die
Baugenehmigung für den Neubau eines Fachmarktzentrums (vier Fachmärkte und 41
Stellplätze) auf dem Grundstück Seerauer Straße 40, in Lüchow (Wendland), zu
erteilen hat.
Gegen dieses Urteil wurde seitens des Landkreises
Lüchow-Dannenberg als Beklagter, als auch von der Stadt Lüchow (Wendland) als
Beigeladene Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt.
Um die vom Verwaltungsgericht gerügte Verfahrensfehler
zu heilen, hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) am 4. Februar 2014
beschlossen, die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“
einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB zu unterziehen und
dieses gemäß § 13 a Absatz 3 BauGB im beschleunigtem Verfahren durchzuführen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB hat die Kabel Deutschland Vertrieb und Service
GmbH ihre Stellungnahme abgegeben.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB haben der Rechtsanwalt Dr. Grages, welcher die Interessen der
Udo von Bothmer Immobilien GmbH vertritt, und die Groneberg Verpachtungs-GmbH
& CoKG Stellungnahmen abgegeben.
Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ wurde jetzt nochmal dahingehend geändert, dass
dieser rückwirkend zum 17. Dezember 2012 in Kraft tritt.
Hierfür war eine erneute Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a
Absatz 3 BauGB notwendig.
Während der erneuten Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange wurde vom Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme
abgegeben.
Im
Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung wurde von Rechtsanwalt Dr.
Grages, welcher die Interessen der Udo von Bothmer Immobilien GmbH vertritt und
die Groneberg Verpachtungs-GmbH & CoKG Stellungnahmen abgegeben.
Das
ergänzende Verfahren kann mit dem Satzungsbeschluss nun zum Abschluss gebracht
werden.
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
ist, aufgeführt, entschieden und
b) die
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ wird als Satzung
mit der Begründung beschlossen.