Betreff
Umwandlung einer Vormittagsgruppe mit Einzelintegration in eine Integrationsgruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte Clenze
Vorlage
046/2014 SG
Aktenzeichen
511201SG:ev.-luth. Kindergarten Clenze
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Schreiben vom 20. Juni 2014 beantragt das Kirchenkreisamt für den Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg die Umwandlung der Vormittagsgruppe mit Einzelintegration in eine Integrationsgruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte Clenze. In der Ev.-luth. Kindertagesstätte Clenze wird zurzeit ein Kind mit besonderem Förderbedarf in einer Vormittagsgruppe in einer Einzelintegrationsmaßnahme betreut. Zum neuen Betreuungsjahr 2014/2015 hat das Kirchenkreisamt das Kostenanerkenntnis für ein weiteres Kind mit besonderem Förderbedarf am 20. Juni 2014 erhalten. Ein weiteres Kind steht kurz vor der Anerkennung und das Kind, das in der Einzelintegration betreut wird, wird weiterhin in der Kindertagesstätte Clenze betreut.

 

Im Vormittagsbereich können derzeit in einer Regelgruppe bis zu 25 Kinder, in einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration bis zu 20 Kinder und in einer Krippengruppe bis zu 15 Kinder betreut werden. Zudem besteht eine Ganztagsgruppe mit 25 Plätzen und am Nachmittag eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen und eine Hortgruppe mit 20 Plätzen. Zum KiTa-Jahr 2014/2015 wird die Nachmittagsgruppe in eine kleine Nachmittagsgruppe mit 10 Plätzen umzuwandeln sein, da zu wenige Anmeldungen vorhanden sind.

 

Aus den zuvor geschilderten Gründen möchte der Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg als Träger der Einrichtung das Betreuungsangebot seiner Gruppen am Vormittag umstellen, damit die Kinder mit besonderem Förderbedarf angemessen betreut werden können. Die Vormittagsgruppe mit Einzelintegration wäre aus diesem Grund in eine Integrationsgruppe umzuwandeln. Aus pädagogischen Gründen wäre die Betreuung der zwei weiteren Kinder mit besonderem Förderbedarf in einer anderen Kindertagestätte mit Integrationsangebot abzulehnen, da diese beiden Kinder mit besonderem Förderbedarf bereits in der Einrichtung in Clenze betreut werden und es sich bei beiden, auch bei dem noch in der Anerkennung befindlichen Kind, um Geschwisterkinder handelt, deren Geschwister ebenfalls in der Ev.-luth. Kindertagesstätte Clenze betreut werden.

 

Daher wird die Genehmigung zur Umwandlung der 20-er Kindergartengruppe mit Einzelintegration in eine 18-er Integrationsgruppe am Vormittag mit 2 bis 4 Integrationsplätzen zum 1. August 2014 beantragt.

 

Hinsichtlich der Kosten wird mitgeteilt, dass durch die Umwandlung der Vormittagsgruppe mit Einzelintegration in eine Integrationsgruppe mit drei Kindern mit besonderem Förderbedarf mit Mehrkosten in Höhe von 3.780,00 € im Jahr zu rechnen ist. Es wird darum gebeten, diese im Rahmen der Betriebskosten der Kindertagesstätte mit abrechnen zu dürfen. Die Mehrkosten ergeben sich insbesondere durch die erhöhten Verfügungsstunden und fehlenden Elternbeiträge.

 

Durch die Einrichtung einer Integrationsgruppe am Vormittag werden zwei weitere Regelplätze wegfallen, welche jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zur Erfüllung des Rechtanspruches auf einen Kindergartenplatz benötigt werden. Die derzeitige Anmeldelage stellt sich so dar, dass nach Umwandlung der Gruppe in eine Integrationsgruppe und Umwandlung der Nachmittagsgruppe in eine 10-er Gruppe noch 3 Plätze in den Regelkindergartengruppen am Vormittag und 5 Plätze am Nachmittag besetzt werden können.

 

Der Landkreis hat sein Einverständnis zur Klärung der Stellenbesetzung für diese neue Integrationsgruppe vor Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses erteilt, da sonst aufgrund des engen Zeitfensters eine Einrichtung der Integrationsgruppe zum 1. August 2014 nicht möglich wäre. Der Antrag auf Genehmigung wird aus Kita-Planungssicht befürwortet. Außerdem möchte das Kirchenkreisamt den Eltern der Kinder mit Behinderung, nach Vorliegen des Kostenerkenntnisses, auch mitteilen, dass eine Betreuung der Kinder in der Einrichtung in Clenze weiterhin möglich sein wird.


Kostenkalkulation 3.780,00 €/Jahr (75 % LK, 25 % SG). Die Mittel stehen im Budget Kindertagesstätten zur Verfügung.


Der Jugend- uns Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Antrag des Kirchenkreisamtes für den Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg auf Umwandlung der Vormittagsgruppe mit Einzelintegration in eine Integrationsgruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte Clenze ab dem 1. August 2014 wird zugestimmt.