Betreff
Einziehung von Ortsverbindungsstraßen
Vorlage
063/2014 SG
Aktenzeichen
661114SG:Allgemein
Art
Sitzungsvorlage SG

Bereits seit dem Jahre 2007 wird die Abstufung von Ortsverbindungsstraßen diskutiert. Straßenrechtlich handelt es sich hierbei um die Einziehung der Straßen als Ortsverbindungsstraßen.

 

Den Mitgliedsgemeinden sind seinerzeit Vorschläge zur Abstufung von rund 88 km Ortsverbindungsstraßen gemacht worden. Zunächst haben die Gemeinden kein Interesse an den Abstufungen und damit an der Übernahme der Wege bekundet.

 

In den Haushaltsplan 2011 wurde eine Übernahmeentschädigung in Höhe von 270.000,00 € eingeplant und als Haushaltsrest fortgeschrieben. Hiernach soll den Gemeinden bei Übernahme der Straße eine Entschädigung für unterlassene Unterhaltung in Höhe von 3,00 € pro lfd. Meter gezahlt werden.

 

Zwischenzeitlich haben alle Mitgliedsgemeinden diesbezüglich Beschlüsse gefasst. Sie entsprechen nicht immer den Vorschlägen und nicht immer dem vorgeschlagenen Umfang.

 

Die Straßen, für die eindeutige Beschlüsse vorliegen, sollten noch in diesem Jahr eingezogen werden.

 

Die Straßen selbst, ihre Längen und die daraus für die einzelnen Gemeinden anfallenden Zahlungen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die Einziehungen sind öffentlich bekannt zu machen. Sie stellen einen Verwaltungsakt dar, der mit einer einmonatigen Rechtsbehelfsfrist versehen ist.

 

Nach Bestandskraft der Einziehungen sind diese nicht mehr als Ortsverbindungsstraße gewidmet. Die Verkehrspflichten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entfallen.

 

Da sie im Eigentum der jeweiligen Mitgliedsgemeinde stehen, werden sie zu ungewidmeten Wirtschaftswegen. Die Verkehrspflicht obliegt dann den jeweiligen Gemeinden.


Kosten durch die Entschädigungszahlungen in Höhe von 142.128,00 €.

Zukünftige Einsparungen wegen Wegfall der Unterhaltungspflicht, Winterdienst usw.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die in der Anlage dargestellten Ortsverbindungsstraßen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuziehen und nach Rechtskraft der Einziehungen die jeweiligen Entschädigungen an die Gemeinden auszuzahlen.