a) Stellungnahme § 4 a Absatz 3 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Ein hier ansässiges
Fuhrunternehmen hat Interesse, im Industriegebiet „Dickstätte Nord“ das
Flurstück10/6, Flur 4, Gemarkung Lüchow (Wendland), zu erwerben.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat beschlossen, dem Antragsteller dieses Flurstück zu
verkaufen.
Der Interessent hat
den Antrag gestellt, die Grundflächenzahl von 0,6 auf 0,8 zu erhöhen, woraufhin
der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 3. März 2014
beschlossen hat, den Bebauungsplan „Industriegebiet Dickstätte Nord“ zu ändern.
Weder bei der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB noch bei
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sind Stellungnahmen zu
der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickstätte Nord“
eingegangen.
Während des Verfahrens
hat der Antragsteller seine Planungen dahingehend geändert, zusätzlich eine
Werkstatthalle zu errichten. Um dieses zu ermöglichen, war eine Verschiebung
der Baugrenze notwendig.
Daraufhin hat der Rat
der Stadt Lüchow (Wendland) einen erneuten Auslegungsbeschluss gemäß § 4 a
Absatz 3 Bau GB gefasst.
Während der erneuten
öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Im Zuge der
erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben das Katasteramt
Lüchow und der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben.
Keine
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
ist, aufgeführt, entschieden und
b) die 4.
Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickstätte Nord“ wird als Satzung
mit der Begründung beschlossen.