Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Dickstäte Nord"
a) Stellungnahme § 4 a Absatz 3 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
107/2014 ST
Aktenzeichen
612605ST:Dickstätte/4.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein hier ansässiges Fuhrunternehmen hat Interesse, im Industriegebiet „Dickstätte Nord“ das Flurstück10/6, Flur 4, Gemarkung Lüchow (Wendland), zu erwerben.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat beschlossen, dem Antragsteller dieses Flurstück zu verkaufen.

 

Der Interessent hat den Antrag gestellt, die Grundflächenzahl von 0,6 auf 0,8 zu erhöhen, woraufhin der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 3. März 2014 beschlossen hat, den Bebauungsplan „Industriegebiet Dickstätte Nord“ zu ändern.

 

Weder bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB noch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sind Stellungnahmen zu der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickstätte Nord“ eingegangen.

 

Während des Verfahrens hat der Antragsteller seine Planungen dahingehend geändert, zusätzlich eine Werkstatthalle zu errichten. Um dieses zu ermöglichen, war eine Verschiebung der Baugrenze notwendig.

 

Daraufhin hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) einen erneuten Auslegungsbeschluss gemäß § 4 a Absatz 3 Bau GB gefasst.

 

Während der erneuten öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Im Zuge der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben das Katasteramt Lüchow und der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben.


Keine


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungs­ausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden und

 

b)         die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickstätte Nord“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.