Die Eigentümerin des
Flurstückes 15/27, Flur 6, Gemarkung Lüchow (Wendland), hat die Herausnahme des
vorgenannten Flurstückes aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm“
beantragt.
Die Eigentümerin
betreibt auf dem Grundstück eine Flüssigdüngeranlage und möchte diese um einen
Lagerbehälter erweitern.
Der Bebauungsplan „Am
alten Bahndamm“ setzt für dieses Flurstück ein Sondergebiet „Einkauf“ fest. Das
zulässige Warenangebot ist detailliert festgesetzt.
Flüssigdünger bzw.
diese Lagerung ist hier nicht aufgeführt, sodass eine Erweiterung der Anlage
zurzeit nicht möglich ist.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2014 den
Aufstellungsbeschluss für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Am alten
Bahndamm“ gefasst.
Während der 1.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Keine
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) festzustellen,
dass keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen während der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangen sind und
b) der
Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm“ wird gemäß §
3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.