Betreff
Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am alten Bahndamm"
Vorlage
108/2014 ST
Aktenzeichen
612605ST:Am alten Bahndamm/Teilaufhebung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Eigentümerin des Flurstückes 15/27, Flur 6, Gemarkung Lüchow (Wendland), hat die Herausnahme des vorgenannten Flurstückes aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm“ beantragt.

 

Die Eigentümerin betreibt auf dem Grundstück eine Flüssigdüngeranlage und möchte diese um einen Lagerbehälter erweitern.

 

Der Bebauungsplan „Am alten Bahndamm“ setzt für dieses Flurstück ein Sondergebiet „Einkauf“ fest. Das zulässige Warenangebot ist detailliert festgesetzt.

Flüssigdünger bzw. diese Lagerung ist hier nicht aufgeführt, sodass eine Erweiterung der Anlage zurzeit nicht möglich ist.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm“ gefasst.

 

Während der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.


Keine


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsaus­schuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         festzustellen, dass keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangen sind und

 

b)         der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm“ wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.