Betreff
Feststellung des Sitzverlustes des Ratsherrn Uwe Dorendorf
Vorlage
064/2014 SG
Aktenzeichen
102400SG:konstituierende Sitzung
Art
Sitzungsvorlage SG

Herr Uwe Dorendorf hat rechtswirksam sein Ratsmandat niedergelegt. Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird in seiner Sitzung am 22. Oktober 2014 feststellen, ob die Voraussetzung des § 52 Absatz 1 Nummer 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorliegen.

 

Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 38 des Niedersächsischen Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (NKWG) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Samtgemeindewahlausschuss am 14.09.2011 ist Herr Stefan Brünger, wohnhaft in 29439 Lüchow (Wendland), OT Tarmitz Nr. 3, die nächste Ersatzperson auf dem Vorschlag der CDU (Personenwahl).

 

Vorstehende Feststellung trifft der Wahlleiter gemäß § 44 Absatz 6 NKWG allein, wenn Zweifel über die zu treffende Feststellung nicht bestehen.

 

Da Zweifel nicht bestehen, hat der Samtgemeindewahlleiter festgestellt, dass das Mandat von Herrn Uwe Dorendorf für den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorbehaltlich auf die Ersatzperson, Herrn Stefan Brünger, übergeht. Herr Brünger muss die Annahme der Wahl als Ersatzperson noch schriftlich bestätigen.

 

Gegen die Feststellung des Sitzüberganges ist der Einspruch gemäß § 49 a Absatz 1 NKWG zulässig.

 

Gemäß § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft des Herrn Stefan Brünger frühestens mit der Feststellung nach § 52 Absatz 2 NKomVG.


Für einen Kalendermonat sind doppelte Aufwandsentschädigungen zu zahlen.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Sitzverlust des Ratsherren Uwe Dorendorf gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen.