Der
Landkreis Lüchow-Dannenberg hat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Bundesmittel zur Installierung von Schulsozialarbeit an den Grundschulen
erhalten. Die Vereinbarung zwischen Landkreis und den beiden Samtgemeinden
Elbtalaue und Lüchow (Wendland) wurde im Jahr 2012 für die Zeitdauer 2012 bis
2014 (Vertragsende 31.07.2014) geschlossen und im Jahr 2013 um ein weiteres
Jahr verlängert, da noch Restmittel zur Verfügung standen.
Mit
Ende des Schuljahres 2014/2015 (Vertragsende 31.07.2015) läuft diese
Vereinbarung endgültig aus, da die weitere Finanzierung nicht gesichert ist.
Das
Nds. Kultusministerium hat eine Unterstützung der Landkreise zur Weiterführung
der Schulsozialarbeit an Grundschulen abgelehnt, insbesondere mit der
Begründung, dass es an einem einheitlich strukturiertem Mitteleinsatz aus den
SGB II-Mitteln gefehlt hat. Zunächst gilt es im Rahmen einer Bestandsaufnahme,
vorhandene Angebote und Beratungsstrukturen zu ermitteln, um dann strukturell
und inhaltlich verlässliche Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit in den
niedersächsischen Schulen zu schaffen.
Im
Laufe des Projektes hat sich gezeigt, dass Schulsozialarbeit aus dem Alltag der
betreffenden Schulen nicht mehr wegzudenken ist: Kinder und Jugendliche werden in der
allgemeinen Entwicklung ihrer gesamten Lebenswirklichkeit begleitet,
unterstützt und gefördert. Es wird Hilfestellung beim Aufbau und der
Stabilisierung von Eigenverantwortung, Selbstständigkeit, sozialer Kompetenz
und demokratischen Strukturen gegeben. Dabei wird sowohl intervenierend als
auch präventiv, sowohl auf Schüler-, Eltern- als auch Schulebene gearbeitet.
Dieses zeigt merkliche Wirkung in Schule, Elternhaus bis hin zu anderen
beteiligten Institutionen, wie z.B. Jugendamt.
Eine
Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landkreises und der beiden Samtgemeinden
(Erster Kreisrat Teske, Samtgemeindebürgermeister Lüchow (Wendland) Schwedland,
Erste Samtgemeinderätin Elbtalaue Steckelberg und den betreffenden
Fachdienstleitungen) hat sich mit dem Thema Weiterführung der Schulsozialarbeit
befasst.
Da
für 2015/2016 mit keiner Landesregelung zu rechnen ist, besteht in der
Arbeitsgruppe Einigkeit, dass die Finanzierung der Personalkosten für die
SchulsozialarbeiterInnen von den Kommunen aus eigenen Mitteln zu bestreiten
ist.
Die
Gesamtaufgabe der Schulsozialarbeit an Grundschulen wurde mit jährlich 210.000,00
€ aus den BuT - Mitteln finanziert, jeweils 70.000,00 € erhielten die Samtgemeinden
Elbtalaue und Lüchow (Wendland) für jeweils 1,5 Stellen sowie der Landkreis
Lüchow-Dannenberg für die Koordinierungsstelle (inkl. Unterstützungsarbeiten in
kleinen Grundschulen).
Durch
die Schaffung einer weiteren Stelle (Grundschule Wustrow) für die
Schulsozialarbeit ist von einem jährlichen Gesamtvolumen von ca. 260.000,00 €
auszugehen.
Um
die Aufgabe entfristet finanzieren zu können, wird die Drittellösung (Landkreis,
Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Samtgemeinde Elbtalaue) mit je 87.000,00 €
weiterhin angenommen.
Sollte
die Drittellösung nicht zu Stande kommen, muss darüber entschieden werden, ob
die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Übernahme der SchulsozialarbeiterInnen
zunächst befristet bis zum 31.07.2016 finanzieren kann.
Ein
Auslaufen der Schulsozialarbeit oder eine Unterbrechung der Maßnahme bedeutet
für die SozialarbeiterInnen an den Schulen, dass sie sich aufgrund fehlender
Perspektive spätestens im Frühjahr 2015 nach neuen Arbeitgebern umschauen
müssen und den Schulen die wichtige Unterstützung, das Bindeglied zwischen
Schule und Jugendhilfe, wegbrechen wird.
Ab dem Schuljahr 2015/16 (01.08.2015)
müssen Haushaltsmittel in Höhe von 87.000,00 € bereitgestellt werden, wenn die
Drittellösung (Landkreis, Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Samtgemeinde
Elbtaulaue) angenommen wird.
Sollte die Drittellösung
nicht zum Tragen kommen, müssen die Personalkosten für die drei
SozialarbeiterInnen an den Grundschulen Clenze, Lüchow und Wustrow in Höhe von
120.000,00 € je Schuljahr in den Haushalt eingestellt werden.
Der Schulausschuss
beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt, die befristete Fortführung der Schulsozialarbeit
an den Grundschulen in der Trägerschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bis
zum 31.07.2016 und die erforderlichen Haushaltsmittel für das Schuljahr 2015/16
bis maximal 120.000,00 € zur Verfügung zu stellen.