Betreff
Weiterführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen
Vorlage
074/2014 SG
Aktenzeichen
401101SG:0001/Bildung und Teilhabe
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Bundesmittel zur Installierung von Schulsozialarbeit an den Grundschulen erhalten. Die Vereinbarung zwischen Landkreis und den beiden Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland) wurde im Jahr 2012 für die Zeitdauer 2012 bis 2014 (Vertragsende 31.07.2014) geschlossen und im Jahr 2013 um ein weiteres Jahr verlängert, da noch Restmittel zur Verfügung standen.

Mit Ende des Schuljahres 2014/2015 (Vertragsende 31.07.2015) läuft diese Vereinbarung endgültig aus, da die weitere Finanzierung nicht gesichert ist.

Das Nds. Kultusministerium hat eine Unterstützung der Landkreise zur Weiterführung der Schulsozialarbeit an Grundschulen abgelehnt, insbesondere mit der Begründung, dass es an einem einheitlich strukturiertem Mitteleinsatz aus den SGB II-Mitteln gefehlt hat. Zunächst gilt es im Rahmen einer Bestandsaufnahme, vorhandene Angebote und Beratungsstrukturen zu ermitteln, um dann strukturell und inhaltlich verlässliche Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit in den niedersächsischen Schulen zu schaffen.

 

Im Laufe des Projektes hat sich gezeigt, dass Schulsozialarbeit aus dem Alltag der betreffenden Schulen nicht mehr wegzudenken ist: Kinder und Jugendliche werden in der allgemeinen Entwicklung ihrer gesamten Lebenswirklichkeit begleitet, unterstützt und gefördert. Es wird Hilfestellung beim Aufbau und der Stabilisierung von Eigenverantwortung, Selbstständigkeit, sozialer Kompetenz und demokratischen Strukturen gegeben. Dabei wird sowohl intervenierend als auch präventiv, sowohl auf Schüler-, Eltern- als auch Schulebene gearbeitet. Dieses zeigt merkliche Wirkung in Schule, Elternhaus bis hin zu anderen beteiligten Institutionen, wie z.B. Jugendamt.

 

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landkreises und der beiden Samtgemeinden (Erster Kreisrat Teske, Samtgemeindebürgermeister Lüchow (Wendland) Schwedland, Erste Samtgemeinderätin Elbtalaue Steckelberg und den betreffenden Fachdienstleitungen) hat sich mit dem Thema Weiterführung der Schulsozialarbeit befasst.

Da für 2015/2016 mit keiner Landesregelung zu rechnen ist, besteht in der Arbeitsgruppe Einigkeit, dass die Finanzierung der Personalkosten für die SchulsozialarbeiterInnen von den Kommunen aus eigenen Mitteln zu bestreiten ist.

 

Die Gesamtaufgabe der Schulsozialarbeit an Grundschulen wurde mit jährlich 210.000,00 € aus den BuT - Mitteln finanziert, jeweils 70.000,00 € erhielten die Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland) für jeweils 1,5 Stellen sowie der Landkreis Lüchow-Dannenberg für die Koordinierungsstelle (inkl. Unterstützungsarbeiten in kleinen Grundschulen).

Durch die Schaffung einer weiteren Stelle (Grundschule Wustrow) für die Schulsozialarbeit ist von einem jährlichen Gesamtvolumen von ca. 260.000,00 € auszugehen.

Um die Aufgabe entfristet finanzieren zu können, wird die Drittellösung (Landkreis, Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Samtgemeinde Elbtalaue) mit je 87.000,00 € weiterhin angenommen.

 

Sollte die Drittellösung nicht zu Stande kommen, muss darüber entschieden werden, ob die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Übernahme der SchulsozialarbeiterInnen zunächst befristet bis zum 31.07.2016 finanzieren kann.

 

Ein Auslaufen der Schulsozialarbeit oder eine Unterbrechung der Maßnahme bedeutet für die SozialarbeiterInnen an den Schulen, dass sie sich aufgrund fehlender Perspektive spätestens im Frühjahr 2015 nach neuen Arbeitgebern umschauen müssen und den Schulen die wichtige Unterstützung, das Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe, wegbrechen wird.

 


Ab dem Schuljahr 2015/16 (01.08.2015) müssen Haushaltsmittel in Höhe von 87.000,00 € bereitgestellt werden, wenn die Drittellösung (Landkreis, Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Samtgemeinde Elbtaulaue) angenommen wird.

Sollte die Drittellösung nicht zum Tragen kommen, müssen die Personalkosten für die drei SozialarbeiterInnen an den Grundschulen Clenze, Lüchow und Wustrow in Höhe von 120.000,00 € je Schuljahr in den Haushalt eingestellt werden.


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die befristete Fortführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in der Trägerschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bis zum 31.07.2016 und die erforderlichen Haushaltsmittel für das Schuljahr 2015/16 bis maximal 120.000,00 € zur Verfügung zu stellen.