Das Niedersächsische
Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 9. Dezember 2010 fordert im 4. Teil, dass
jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten erstmals bis zum 31. Dezember
2011 jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen hat. Diese
Frist war in der Regel von den Kommunen nicht einzuhalten. Die Fortschreibung
unseres Gleichstellungsplans zum jetzigen Zeitpunkt führt zur Eintaktung in den
gesetzlich vorgegebenen Rhythmus
Als Grundlage des
Gleichstellungsplanes dient eine Bestandsaufnahme und Analyse der
Beschäftigungsstruktur und der zu erwartenden Fluktuation der Verwaltung und
des Kommunal-Service Lüchow zum Stichtag 30. Juni 2014. Ziel ist es,
geschlechtsspezifische Unterrepräsentanzen abzubauen und die Vereinbarkeit von
Erwerbs- und Familienarbeit zu verbessern.
Die personellen,
organisatorischen und fortbildeten Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben
sind zu benennen und zur Verbesserung der Vereinbarung von Erwerbs- und
Familienarbeit muss der Gleichstellungsplan geeignete Bemessungskriterien,
Zielvorgaben und Maßnahmen enthalten.
Die im Gleichstellungsplan
festgelegten Zielvorgaben und Maßnahmen müssen bei der Besetzung von
Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen oder Übertragung höherwertiger
Tätigkeiten, beim Personalabbau sowie bei der Durchführung von
Fortbildungsmaßnahmen beachtet werden.
Der Gleichstellungsplan als
solcher und das Ergebnis der Periode ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf
der Geltungsdauer den Beschäftigten zur Kenntnis zu geben. Dieses erfolgt mit
der jeweiligen Fortschreibung.
Die Feststellung, ob eine
geschlechtsspezifische Unterrepräsentanz/Überrepräsentanz vorliegt, wird in den
jeweiligen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen und nach Tarifgebieten dargestellt.
Insbesondere bei kleineren Verwaltungen wird sich ein Ausgleich der
Repräsentanzen nicht erreichen lassen. Zudem wirken historisch gewachsene
Strukturen mit hohem Anteil aus einer Geschlechtsgruppe dem entgegen. Auch
beeinflussen Tätigkeiten, die überwiegend von einem Geschlecht wahrgenommen
werden (z. B. Bauhof), einen Ausgleich.
Wie aus der Anlage
ersichtlich ist, bestehen in vielen Vergleichsgruppen keine Möglichkeiten, eine
Unterrepräsentanz auszugleichen. Gleichwohl bitte ich, die unter Punkt 6.
ausgewiesenen Handlungsziele zu beachten. Der Gleichstellungsplan wurde unter
Mitwirkung der Verwaltungsleitung, der Gleichstellungsbeauftragten und des
Personalrates entwickelt.
Keine
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplans der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember
2017 mit seinen Anlagen.