a) Stellungnahmen gemäß § 13 a Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Ein hier ansässiges
Unternehmen hat die Änderung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger
Straße“ beantragt.
Der Bebauungsplan ist
aus dem Jahre 1961 und in einigen Festsetzungen, im Vergleich zu den heutigen
Gegebenheiten, nicht mehr vereinbar.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat im Rahmen eines Bauantrages einige Differenzen zwischen
der jetzigen baulichen Situation und den Festsetzungen des Bebauungsplanes
festgestellt.
Um den Ist-Zustand
planungsrechtlich abzusichern und eventuell zukünftige Entwicklungen zu
ermöglichen, muss der Bebauungsplan geändert werden.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat am 22. September 2014 den Aufstellungsbeschluss für die
Teilneufassung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“
gefasst.
Im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben der Landkreis
Lüchow-Dannenberg und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr ihre Stellungnahme abgegeben.
Während der
Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Planungskosten
werden vom Antragsteller getragen.
Der Umwelt-, Bau und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
ist, aufgeführt, entschieden und
b) die
Teilneufassung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ wird
als Satzung mit der Begründung beschlossen.