Betreff
Teilneufassung des Bebauungsplanes "Berliner Straße/Dannenberger Straße"
a) Stellungnahmen gemäß § 13 a Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
001/2015ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein hier ansässiges Unternehmen hat die Änderung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ beantragt.

 

Der Bebauungsplan ist aus dem Jahre 1961 und in einigen Festsetzungen, im Vergleich zu den heutigen Gegebenheiten, nicht mehr vereinbar.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat im Rahmen eines Bauantrages einige Differenzen zwischen der jetzigen baulichen Situation und den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt.

Um den Ist-Zustand planungsrechtlich abzusichern und eventuell zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan geändert werden.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 22. September 2014 den Aufstellungsbeschluss für die Teilneufassung des Bebauungsplanes „Berliner Stra­ße/Dannenberger Straße“ gefasst.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ihre Stellungnahme abgegeben.

 

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.


Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.


Der Umwelt-, Bau und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden und

 

b)         die Teilneufassung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.