Bei der Sanierung der
Amtsturmspitze ist es zu einer Verdrehung der Spitze gekommen. Laut Aussage des
mit der Sanierung beauftragten Architekten Ralf Pohlmann ist dieser Fehler aus
einer im Bauantrag falsch eingezeichneten Treppe entstanden. Die dort eingezeichnete
Achse von der Treppe zur Tür sei bei der Festlegung der Tür zum Umlauf
verwendet worden. Dadurch sei eine Verschiebung der Tür um 2,54 m entstanden.
In der Folge wurde die Tür als Ansatz zum Mauern der Zinnen verwendet, was
wiederum zur Folge hatte, dass die Zinnen ebenfalls um etwa 2,54 m verdreht
hergestellt wurden.
Im Nachgang zur
Gemeinsamen Fraktionssitzung hat Herr Pohlmann gegenüber der Stadt Lüchow
(Wendland) erklärt, dass er die Zinnen zurückbauen und ohne Verschiebung wieder
aufbauen lassen wolle. Der Stadt werden hierdurch keine Kosten entstehen.
Weiterhin wolle er
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Nachtragsbaugenehmigung beantragen, um
den Standort der Tür beibehalten zu können. Aus seiner Sicht, sei dies
unproblematisch, da die Tür bis ins Jahr 1989 nach Süden ausgerichtet gewesen
sei. Weiterhin bietet der jetzige Standort den Vorteil, dass er auf der
schlagregenabgewandten Seite liege.
Seitens der Verwaltung
gibt es drei Möglichkeiten mit dem Fehler umzugehen:
- Die Zinnen werden zurückgebaut und in der
ursprünglichen Form und Position wieder hergestellt.
- Die komplette Spitze wird zurückgebaut und wie in
der durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossenen und durch den
Landkreis genehmigten Form wieder aufgebaut.
- Die Spitze bleibt im jetzigen Zustand.
Bei allen Varianten
darf es zu keinerlei Mehrkosten für die Stadt Lüchow (Wendland) kommen.
Es entstehen der Stadt
Lüchow (Wendland) keine Kosten.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
vorzuschlagen, folgenden Beschluss (Alternativen a), b) oder c)) zu fassen:
a)
Die Spitze des
Amtsturmes soll so hergestellt werden, wie es der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschlossen hat und wie es in der Baugenehmigung dargestellt ist.
Das heißt, die Spitze wird komplett zurückgebaut und anschließend neu
hergerichtet. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Architekten.
oder
b)
Die Zinnen werden
abgetragen und in der ursprünglichen Position wieder hergerichtet. Der
Architekt wird eine Nachtragsgenehmigung für die Position der Tür beantragen.
Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Architekten.
oder
c)
Die Spitze des
Amtsturmes soll in der jetzigen Form erhalten bleiben. Der Architekt wird
beauftragt die entsprechenden Genehmigungen auf eigene Kosten zu beantragen.