Betreff
Weiteres Vorgehen in Sachen "Amtsturm"
Vorlage
125/2014 ST
Aktenzeichen
233060ST:Amtsturm/Sanierung 2014/Mängelanzeigen
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Bei der Sanierung der Amtsturmspitze ist es zu einer Verdrehung der Spitze gekommen. Laut Aussage des mit der Sanierung beauftragten Architekten Ralf Pohlmann ist dieser Fehler aus einer im Bauantrag falsch eingezeichneten Treppe entstanden. Die dort eingezeichnete Achse von der Treppe zur Tür sei bei der Festlegung der Tür zum Umlauf verwendet worden. Dadurch sei eine Verschiebung der Tür um 2,54 m entstanden. In der Folge wurde die Tür als Ansatz zum Mauern der Zinnen verwendet, was wiederum zur Folge hatte, dass die Zinnen ebenfalls um etwa 2,54 m verdreht hergestellt wurden.

Im Nachgang zur Gemeinsamen Fraktionssitzung hat Herr Pohlmann gegenüber der Stadt Lüchow (Wendland) erklärt, dass er die Zinnen zurückbauen und ohne Verschiebung wieder aufbauen lassen wolle. Der Stadt werden hierdurch keine Kosten entstehen.

Weiterhin wolle er beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Nachtragsbaugenehmigung beantragen, um den Standort der Tür beibehalten zu können. Aus seiner Sicht, sei dies unproblematisch, da die Tür bis ins Jahr 1989 nach Süden ausgerichtet gewesen sei. Weiterhin bietet der jetzige Standort den Vorteil, dass er auf der schlagregenabgewandten Seite liege.

 

Seitens der Verwaltung gibt es drei Möglichkeiten mit dem Fehler umzugehen:

 

  1. Die Zinnen werden zurückgebaut und in der ursprünglichen Form und Position wieder hergestellt.
  2. Die komplette Spitze wird zurückgebaut und wie in der durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossenen und durch den Landkreis genehmigten Form wieder aufgebaut.
  3. Die Spitze bleibt im jetzigen Zustand.

 

Bei allen Varianten darf es zu keinerlei Mehrkosten für die Stadt Lüchow (Wendland) kommen.


Es entstehen der Stadt Lüchow (Wendland) keine Kosten.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss (Alternativen a), b) oder c)) zu fassen:

 

a)    Die Spitze des Amtsturmes soll so hergestellt werden, wie es der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossen hat und wie es in der Baugenehmigung dargestellt ist. Das heißt, die Spitze wird komplett zurückgebaut und anschließend neu hergerichtet. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Architekten.

 

oder

 

b)    Die Zinnen werden abgetragen und in der ursprünglichen Position wieder hergerichtet. Der Architekt wird eine Nachtragsgenehmigung für die Position der Tür beantragen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Architekten.

 

oder

 

c)    Die Spitze des Amtsturmes soll in der jetzigen Form erhalten bleiben. Der Architekt wird beauftragt die entsprechenden Genehmigungen auf eigene Kosten zu beantragen.