Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 22. September 2014 beschlossen, dass
sich die Stadt mit einem Geschäftsanteil von 50.000,00 € an der Akademie für
erneuerbare Energie Lüchow-Dannenberg GmbH beteiligt.
In der letzten
Gesellschafterversammlung am 13. Oktober 2014 wurde seitens der Akademie der
Beschluss über die Kapitalerhöhung sowie die Aufnahme der Stadt als neue
Gesellschafterin beschlossen.
Diese Beteiligung
wurde der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 152 Absatz 1 Nummer 2 NKomVG
angezeigt. Seitens der Kommunalaufsicht bestehen keine Bedenken gegen diese
Maßnahme. Somit kann diese umgesetzt werden.
Seitens des Rates ist
nunmehr eine Vertreterin/ein Vertreter der Stadt Lüchow (Wendland) für die
Gesellschafterversammlung der Akademie für erneuerbare Energie
Lüchow-Dannenberg GmbH gemäß § 138 Absatz 1 NKomVG zu wählen.
Das Wahlverfahren
richtet sich nach § 67 NKomVG.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) wählt folgende Person als Vertreter/in der Stadt Lüchow
(Wendland) in die Gesellschafterversammlung der Akademie für erneuerbare
Energie Lüchow-Dannenberg GmbH:
Vertreter/in:
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Stellv. Vertreter/in:
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