Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes "Nördlich der Tarmitzer Straße"
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Vorlage
016/2015 ST
Aktenzeichen
612605ST:Nördlich der Tarmitzer Straße/5
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein in Lüchow (Wendland) ansässiges Unternehmen hat beantragt, die Erweiterung seines Betriebes für die Errichtung einer durchfahrbaren Bushalle mit Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand durch Bauleitplanung zu ermöglichen. Zusätzlich solle durch die Erweiterung des Betriebes die Möglichkeit zur Schaffung neuer Parkplätze realisiert werden.

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 14. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ mit dem Ziel gefasst, ein Gewerbegebiet auszuweisen.

Während der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, die Avacon AG Salzwedel sowie das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Stellungnahmen abgegeben.


Keine


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)         der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.